Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)

Bibliographie

Titel
Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
Amtliche Abkürzung
ZRHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31020000000001

AV d. Nds. MdJ. v. 4.3.1957 (9341 - II 1. a 126/57)

Vom 4. März 1957 (Nds. Rpfl. S. 43)

- veröffentlicht als Sonderdruck vom 19.10.1956 -

Zuletzt geändert durch AV vom 20. Januar 2014 (Nds. Rpfl. S. 46)

- VORIS 31020 00 00 00 001 -

- entsprechend der 38. Ergänzungslieferung -

Allgemeine Einführung in die ZRHO

1
Begriff der Rechtshilfe in Zivil- oder Handelssachen

Der internationale Rechtshilfeverkehr in Zivil- oder Handelssachen ist ein Instrument zur gerichtlichen Regelung von Ansprüchen aus internationalen Rechtsbeziehungen. Völkerrechtlich enden nämlich die Staatsgewalt und damit auch die Gerichtsgewalt an den jeweiligen Staatsgrenzen. Kein Staat ist befugt, gerichtliche Handlungen jedweder Art auf fremdem Hoheitsgebiet vorzunehmen.

Unter dem Begriff der Rechtshilfe in Zivil- oder Handelssachen ist deshalb jede gerichtliche beziehungsweise behördliche Handlung zu verstehen, die auf der Grundlage eines entsprechenden Ersuchens zur Einleitung, Durchführung oder Förderung eines inländischen Verfahrens im Ausland oder eines ausländischen Verfahrens im Inland durchgeführt wird (§ 2).

Durch die Leistung von Rechtshilfe wird die fremde Staatsgewalt auf das eigene Staatsgebiet ausgedehnt. Die Gewährung von Rechtshilfe ist deshalb nur zulässig,

  • auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union, soweit diese Anwendungsvorrang vor zwischenstaatlichen Vereinbarungen der EU-Mitgliedstaaten haben,

  • im vertraglichen Rechtshilfeverkehr auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen und

  • im vertraglosen Rechtshilfeverkehr.

In diesem Rahmen dulden die am internationalen Rechtshilfeverkehr beteiligten Staaten den Eingriff in ihre Hoheitsrechte. Aufgabe der Justizverwaltung ist es sicherzustellen, dass bei der Erledigung ausgehender und eingehender Rechtshilfeersuchen die jeweiligen vertraglichen oder vertraglosen Vorgaben - insbesondere auch in förmlicher Hinsicht - beachtet werden. Die wichtigsten Regelungen über den vertraglichen und vertraglosen Rechtshilfeverkehr in Zivil- oder Handelssachen sind in der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO) zusammengefasst. Die Rechtshilfeordnung für Zivilsachen ist eine vom Bund und den Ländern erlassene Verwaltungsvorschrift. Sie ist für die Abwicklung des Rechtshilfeverkehrs bindend und verletzt - als Verwaltungshandeln - auch nicht die richterliche Unabhängigkeit (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 1983 - RiZ (R) 2/83 -, NJW 1983, 2769).

2
Gegenstand der Rechtshilfe in Zivil- oder Handelssachen

Ob eine Angelegenheit eine Zivil- oder Handelssache betrifft, richtet sich nach dem Gegenstand des jeweiligen Verfahrens. Maßgebend ist dabei nicht allein, bei welchem Gericht oder bei welcher Behörde das Verfahren anhängig ist. Entscheidend ist vor allem, ob die Angelegenheit das Bestehen oder Nichtbestehen privater Rechte und Rechtsverhältnisse gleichgeordneter Parteien zum Gegenstand hat und deshalb dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist. Die Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten umfasst somit nicht nur die streitige, sondern auch die freiwillige Gerichtsbarkeit und die Arbeitsgerichtsbarkeit. Nicht erfasst sind regelmäßig straf-, verwaltungs- und finanzrechtliche Angelegenheiten.

3
Grundlagen des Rechtshilfeverkehrs

3.1
Rechtshilfeverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Der Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union richtet sich

  • nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (ABl. L 324 vom 10.12.2007, S. 79); diese Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich Dänemark, das in einer auf einem Parallelübereinkommen mit der Europäischen Gemeinschaft basierenden Erklärung vom 20.11.2007 (ABl. L 331 vom 10.12.2008, S. 21) bekräftigt hat, diese Verordnung inhaltlich umsetzen zu wollen,

  • nach der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (ABl. L 174 vom 27.6.2001, S. 1); diese Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks Anwendung (siehe Länderabschnitt Dänemark).

3.2
Vertraglicher Rechtshilfeverkehr

Die für den vertraglichen Rechtshilfeverkehr in der Praxis wichtigsten zwischenstaatlichen Vereinbarungen sind in § 3 Absatz 2 aufgeführt.

3.3
Vertragloser Rechtshilfeverkehr

Für die Frage der Erledigung eines Rechtshilfeersuchens auf vertragloser Grundlage ist in der Regel der Grundsatz der Gegenseitigkeit maßgebend. Dieser Grundsatz besagt, dass in vergleichbaren Fällen auch der ersuchende Staat dem ersuchten Staat gegenüber zur Leistung von Rechtshilfe bereit ist. Die Erledigung solcher Rechtshilfeersuchen richtet sich nach dem Recht des ersuchten Staates (siehe Länderteil).

4
Arten von Ersuchen

Unterschieden werden folgende Ersuchen:

  1. 1.

    Zustellungsanträge

  2. 2.

    Rechtshilfeersuchen

  3. 3.

    Ersuchen um Vollstreckungshilfe

  4. 4.

    Ersuchen um Verfahrensüberleitung

  5. 5.

    Ersuchen um Verfahrenshilfe

  6. 6.

    Ersuchen um Rechtsauskunft

Die Einzelheiten ergeben sich aus § 5.

5
Beförderungswege im Rechtshilfeverkehr

Für die Übermittlung von Ersuchen kommen der diplomatische Weg, der konsularische Weg, der unmittelbare Verkehr sowie in besonderen Fällen der ministerielle Beförderungsweg in Betracht (§ 6). Auf welchem Weg die Ersuchen im Einzelfall zu übermitteln sind, ergibt sich aus dem Länderteil.

6
Nützliche Internet-Adressen zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen

Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit, Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit der auf den genannten Internetseiten bereitgestellten Informationen wird nicht übernommen.

6.1
EG-Zustellungsverordnung und EG-Beweisaufnahmeverordnung

6.1.1
Europäische Kommission

Die Europäische Kommission betreibt eine Internetseite zur EG-Zustellungsverordnung:

www.ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/ds_docs_de.htm

Hier sind die aktuellen Erklärungen der Mitgliedstaaten, das Handbuch der Empfangs- und Übermittlungsstellen sowie das Glossar abrufbar.

Für die EG-Beweisaufnahmeverordnung wird verwiesen auf www.ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/te_inf ormation_de. htm

6.1.2
Bund und Länder

Nordrhein-Westfalen betreut eine Internetseite mit Informationen sowie Texten zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen:

www.datenbanken.justiz.nrw.de

6.2
Europäisches Justizielles Netz in Zivil- und Handelssachen

Informationen über europäisches Unionsrecht sowie vielfältige zivilrechtliche Fragen der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten (etwa Prozesskostenhilfe, Zustellung, Beweisaufnahme, anwendbares Recht, Vollstreckung) sind abrufbar auf der Startseite des Europäischen Justiziellen Netzes in Zivil- und Handelssachen:

www.ec.europa.eu/civiljustice/index_de.htm

6.3
EU-Projekte

Einen Überblick über die Tätigkeit auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit gibt die Europäische Kommission unter
www.ec.europa.eu/justice_home/fsj/civil/fsj_civil_intro_de.htm

6.4
Haager Übereinkommen

Der aktuelle Stand der Ratifikationen der im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht geschlossenen Übereinkommen lässt sich aus deren Website unter
www.hcch.net/upload/charts.htm entnehmen.

6.5
Londoner Rechtsauskunftsübereinkommen

Der Ratifikationsstand des Londoner Rechtsauskunftsübereinkommens ist abrufbar unter
www.conventions.coe.int/

6.6
Deutsches Gerichtsverzeichnis

Im Internet ist eine kostenlose Suche nach deutschen Gerichten möglich:
www.justizadressen.nrw.de

6.7
Deutsche Gesetzestexte

Der nicht amtliche Text deutscher Gesetze findet sich unter
www.gesetze-im-internet.de

6.8
Auslandsunterhaltsgesetz (AUG)

Informationen zum Auslandsunterhaltsgesetz sind unter
www.bundesjustizamt.de

abrufbar.

Antragsformulare sind ebenfalls abrufbar unter: www.bundesjustizamt.de

6.9
Internationaler Urkundenverkehr

Das Auswärtige Amt veröffentlicht ein Merkblatt zum internationalen Urkundenverkehr (beispielsweise Legalisation und Apostille) unter
www.konsularinfo.diplo.de/urkundenverkehr

Dort sind auch Anschriften deutscher Auslandsvertretungen abrufbar.

6.10
Aktuelle rechtspolitische Entwicklungen

Das Bundesministerium der Justiz bietet umfangreiche Informationen zu aktuellen rechtspolitischen Themen unter
www.bmj.de an.

7
Hinweis zur neuen Nummerierung der Vorschriften

In der Neufassung des Allgemeinen Teils der Rechthilfeordnung für Zivilsachen wurden die Paragrafen neu nummeriert. Um das schnelle Auffinden der neuen Normen zu erleichtern, befindet sich in der Anlage eine Synopse mit einer Gegenüberstellung der alten und neuen Paragrafen nebst Überschriften.

Inhaltsübersicht§§
Allgemeine Einführung in die Rechtshilfeordnung für Zivilsachen
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Gegenstand der Regelung1
Begriff der Rechtshilfe2
Grundlagen des Rechtshilfeverkehrs3
Begriffsbestimmungen, Gleichstellungsbestimmung4
Arten der Ersuchen5
Beförderungswege im Rechtshilfeverkehr6
Besondere Schriftstücke im Rechtshilfeverkehr7
Äußere Form des Schriftverkehrs8
Verwaltungsmäßige Prüfung und Überwachung des Schriftverkehrs9
Unterrichtung der Landesjustizverwaltung10
Behandlung von Post- und Wertsendungen11
2. Abschnitt
Ausgehende Ersuchen
I.
Erledigungsstellen
Allgemeines12
Allgemeines zur Zuständigkeit deutscher Auslandsvertretungen13
Ersuchen an deutsche Auslandsvertretungen zur Erledigung in eigener Zuständigkeit14
Rechtshilfe bei Beteiligung von Angehörigen der deutschen Auslandsvertretungen15
Allgemeines zur Zuständigkeit ausländischer Stellen16
II.
Allgemeine Bestimmungen für Ersuchen, die an ausländische Stellen oder deutsche Auslandsvertretungen gerichtet werden
1.
Form und Inhalt der Ersuchen
Fassung der Ersuchen17
Anlagen18
Legalisation19
Inhalt der Ersuchen20
Deutsche Formvorschriften21
Ersuchen um mehrere Amtshandlungen22
Begleitschreiben23
Begleitbericht24
Denkschrift25
2.
Übersetzungen
Ersuchen an ausländische Stellen26
Ersuchen an deutsche Auslandsvertretungen27
3.
Verwaltungsmäßige Prüfung der Ersuchen
Allgemeines28
Aufgaben der Prüfungsstelle29
Verfahren der Prüfungsstelle30
4.
Änderung oder Zurücknahme von Ersuchen
Benachrichtigung der ersuchten Stelle31
5.
Überwachung der Erledigung der Ersuchen
Maßnahmen der ersuchenden Stelle32
III.
Besondere Bestimmungen für die einzelnen Arten der ausgehenden Ersuchen
1.
Zustellungsanträge
a)
Zustellungsanträge im Anwendungsbereich der EG-Zustellungsverordnung
Verhältnis zu bilateralen und multilateralen Übereinkommen oder Vereinbarungen33
Zustellungsarten34
Allgemeines35
aa)
Einzelheiten zur Zustellung durch ausländische Empfangsstellen (Artikel 4 bis 11 der EG-Zustellungsverordnung)
Zustellung durch ausländische Empfangsstellen36
Zentralstelle37
Übersetzungs- und Benachrichtigungserfordernisse; Annahmeverweigerung38
Zustellungsantrag39
Ausfüllen des Antrags40
Annahmeverweigerungsrecht; Belehrung des Zustellungsempfängers41
Zustellungsform42
Zuzustellende Schriftstücke43
Beglaubigung44
Übermittlung45
Kosten46
bb)
Einzelheiten zur Zustellung durch Auslandsvertretungen (Artikel 13 der EG-Zustellungsverordnung), Zustellung durch die Post (Artikel 14 der EG-Zustellungsverordnung)
Zustellung durch deutsche Auslandsvertretungen47
Zustellung durch die Post48
Zustellung an fremde Staaten oder ausländische Diplomaten49
b)
Zustellungsanträge außerhalb des Anwendungsbereichs der EG-Zustellungsverordnung
Zustellung durch Postdienste50
Antrag an ausländische Stellen oder deutsche Auslandsvertretungen51
Zuzustellende Schriftstücke52
Zahl der zuzustellenden Schriftstücke53
Zustellung an einen fremden Staat oder einen ausländischen Diplomaten54
2.
Rechtshilfeersuchen
Anwendungsbereich und Zuständigkeit55
Mitwirkung der Beteiligten56
a)
Rechtshilfeersuchen an das ersuchte Gericht
Ersuchen um Vernehmung oder Beeidigung57
Ersuchen um Erledigung in besonderer Form58
Video- oder Telefonkonferenzen59
Teilnahme von Verfahrensbeteiligten an Beweisaufnahmen im Ausland60
Teilnahme von Richtern und Sachverständigen an Beweisaufnahmen im Ausland sowie Gutachtertätigkeit im Ausland61
Schriftliche Befragung62
Einholung von Gutachten oder dergleichen63
b)
Unmittelbare Beweisaufnahme durch das ersuchende Gericht nach Artikel 17 der EG-Beweisaufnahmeverordnung
Voraussetzungen, Übermittlungsweg, Form64
3.
Ersuchen um Vollstreckungshilfe
Allgemeines65
Vollstreckungshilfe bei Prozesskosten66
Einziehung von Gerichtskosten67
4.
Ersuchen um Verfahrensüberleitung
Ersuchen um Abgabe eines ausländischen Verfahrens68
Ersuchen um Übernahme eines inländischen Verfahrens69
5.
Ersuchen um Verfahrenshilfe
Allgemeines70
Ersuchen um behördliche Auskunft71
Ersuchen um Rechtsauskunft72
Europäisches Justizielles Netz in Zivil- und Handelssachen73
Ersuchen um Aktenübersendung74
IV.
Kosten der Rechtshilfe
1.
Gebühren der Prüfungsstellen
Festsetzung und Einziehung der Gebühren75
2.
Kosten der deutschen Auslandsvertretungen
Allgemeines76
Gebührenfreiheit77
Zahlung der Gebühren und Auslagen78
3.
Kosten ausländischer Stellen
Unionsrechtlicher und vertraglicher Rechtshilfeverkehr79
Vertragloser Rechtshilfeverkehr80
4.
Kostenvorschuss
Einforderung eines Kostenvorschusses81
3. Abschnitt
Eingehende Ersuchen
I.
Allgemeines
Entgegennahme der Ersuchen82
Abgabe bei örtlicher Unzuständigkeit83
Prüfung der Zulässigkeit der Rechtshilfe84
Übersetzungen85
Legalisation86
Form und Inhalt der Erledigungsstücke87
Form und Inhalt des Begleitschreibens88
Verwaltungsmäßige Prüfung der Erledigung und Rückleitung der Erledigungsstücke89
Begleitbericht90
II.
Besondere Bestimmungen für die einzelnen Arten der eingehenden Ersuchen
1.
Zustellungsanträge
a)
Zustellungsanträge im Anwendungsbereich der EG-Zustellungsverordnung
Zustellungsanträge91
Zuständige Empfangs- und Übermittlungsstellen92
Übermittlungsweg93
Form und Sprache des Ersuchens94
Formblattverwendung für die Erledigungsstücke95
Sprache des Formblatts für Erledigungsstücke96
Empfangsbestätigung97
Nachforderung fehlender Angaben oder Schriftstücke98
Rücksendung des Ersuchens wegen Nichtbeachtung von Formvorschriften oder fehlendem Anwendungsbereich99
Abgabe bei örtlicher Unzuständigkeit100
Arten der Zustellung101
Annahmeverweigerungsrecht des Empfängers102
Belehrung des Zustellungsempfängers über das Annahmeverweigerungsrecht103
Durchführung der Zustellung104
Rasche Durchführung105
Nachweis der Zustellung oder Nichtzustellung106
Annahmeverweigerung107
Zustellung durch ausländische Vertretungen108
Eingehende Postzustellungen109
b)
Zustellungsanträge außerhalb des Anwendungsbereichs der EG-Zustellungsverordnung
aa)
Allgemeines
Zuständigkeit110
Arten der Zustellung111
bb)
Formlose Zustellung
Zulässigkeit112
Durchführung der formlosen Zustellung113
cc)
Förmliche Zustellung
Zulässigkeit114
Übersetzungen115
Durchführung der förmlichen Zustellung116
dd)
Kosten des Zustellungsempfängers
Keine Auslagenerstattung117
ee)
Nachweis der Zustellung
Allgemeines118
Nachweis der formlosen Zustellung119
Nachweis der förmlichen Zustellung nach der Zivilprozessordnung120
Nachweis der Zustellung in besonderer Form121
Zustellungsnachweis auf einer Zweitausfertigung122
Zeugnis über die Undurchführbarkeit der Zustellung123
Zustellungszeugnisse im Anwendungsbereich des Haager Zustellungsübereinkommens vom 15. November 1965124
ff)
Rückleitung
Erledigungsstücke125
gg)
Zustellungsaufträge an Gerichtsvollzieher
Verfahren bei unmittelbar eingehenden Aufträgen126
2.
Rechtshilfeersuchen
a)
Beteiligung deutscher Gerichte
Zuständigkeit, Mitteilungen127
Form und Fristen der Erledigung128
Schriftliche Befragung129
Übergabe von schriftlichen Aufzeichnungen130
Eidesabnahme131
Aussagegenehmigung132
Teilnahme der Parteien des ausländischen Verfahrens an Beweisaufnahmen im Inland133
Teilnahme ausländischer Richter und Sachverständiger an Beweisaufnahmen im Inland134
Rückleitung135
b)
Unmittelbare Beweisaufnahme durch das ersuchende Gericht nach Artikel 17 der EG-Beweisaufnahmeverordnung
Voraussetzungen, Zuständigkeit, Form der Erledigung, Ablehnungsgründe136
3.
Ersuchen um Vollstreckungshilfe
Allgemeines137
Vollstreckungshilfe bei Prozesskosten138
Einziehung von Gerichtskosten139
4.
Ersuchen um Verfahrensüberleitung
Ersuchen um Abgabe eines bei einem deutschen Gericht anhängigen Verfahrens140
Ersuchen um Übernahme eines ausländischen Verfahrens141
5.
Ersuchen um Verfahrenshilfe
Allgemeines142
Ersuchen um behördliche Auskunft143
Ersuchen um Rechtsauskunft144
Ersuchen um Aktenübersendung145
III.
Kosten der Rechtshilfe
Umfang der Kostenerstattungspflicht146
Kostenschuldner147
Verfahren bei der Einziehung148
Anlagen
Synopse der ZRHO-Bestimmungen in neuer und alter Zählung mit ÜberschriftenAnlage 1
ZRH 1Anlage 2
ZRH 2Anlage 3
ZRH 3Anlage 4
ZRH 4Anlage 5
ZRH 5Anlage 6
ZRH 6Anlage 7
SachverzeichnisAnlage 8
LänderteilAnlage 9