Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://voris.wolterskluwer-online.de 
veröffentlichte Website des Landes Niedersachsen, bereitgestellt und gepflegt durch die Wolters Kluwer Deutschland GmbH.

 

Das Land Niedersachsen als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 26.10.2016 (ABl. EU v. 2.12.2016 Nr. L 327 S. 1) und die Wolters Kluwer Deutschland GmbH, die als Auftragnehmerin des Landes Niedersachsen für die Bereitstellung und Pflege des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS) verantwortlich ist, sind bemüht, die Websites und mobilen Anwendungen in Bezug auf NI-VORIS im Einklang mit den §§ 9 a ff des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) in Verbindung mit der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) zur Umsetzung der genannten EU-Richtlinie barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Die konkreten Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 9 a und 9 e NBGG in Verbindung mit den §§ 1 und 3 NBITVO. Die einzuhaltenden Standards ergeben sich hierbei insbesondere aus § 3 NBITVO und aus den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG), Konformitätsstufe AA, die gemäß der Europäischen Norm (EN) 301 549 V 3.2.1 (2021-03) mindestens zu erreichen sind.

 

Das Land Niedersachsen wird stetig auf die Einhaltung der vorgenannten Anforderungen durch die Wolters Kluwer Deutschland GmbH durch Ausübung der ihr aus dem bestehenden Vertragsverhältnis vom 14.11.2022 zustehenden Rechte hinwirken.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Bilder und Grafiken haben in Dokumenten nicht durchgängig eindeutige Alternativtexte.
  • Datentabellen sich nicht durchgängig mit der Vorlese-Anwendung „Screenreader“ bedienbar, z. B. auf Seiten mit Dualansicht.
  • Bei Anpassung der Textgröße (Vergrößerung) sind nicht alle Inhalte ohne horizontales Scrollen nutzbar, z. B. auf Seiten mit Datentabellen.
  • Nicht alle Inhalte der Datentabellen lassen sich mithilfe von eigenen Einstellungen im System oder Browser anpassen.
  • RTF-Export beinhaltet Hürden in der Barrierefreiheit.
  • Kontrasteinstellung über Browser sind an einigen Punkten zu verbessern.

 

Begründung

Die Eigenart der auf der Website veröffentlichten Inhalte – Wiedergabe von niedersächsischen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften – bedingt Einschränkungen in Bezug auf die Erfüllung der vorgenannten gesetzlichen Voraussetzungen zur Barrierefreiheit.

 

Die Dokumentinhalte sind so wiederzugeben, wie diese ursprünglich in den amtlichen Verkündungsblättern des Landes Niedersachsen verkündet oder veröffentlicht worden sind. Eine Darstellung in einfacher Sprache kann nicht stattfinden.

 

Tabellen werden in dem Auskunftssystem so abgebildet, wie sie in den amtlichen Verkündungsblättern des Landes Niedersachsen verkündet oder veröffentlicht worden sind. Die Struktur der Tabelleninhalte wird dabei nicht interpretiert.

 

Im Übrigen arbeitet die Wolters Kluwer Deutschland GmbH beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts. Aufgrund der Fülle des Materials des Portals konnten aktuell noch nicht alle Inhalte und Services digital den gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechend gestaltet werden.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.10.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung durch die Wolters Kluwer Deutschland GmbH und auf einem Prüfbericht zur Überprüfung der Barrierefreiheit nach EN 301 549 / WCAG 2.1 der Firma Materna vom 04.07.2023.

 

Kontakt und Feedback-Möglichkeit 

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Kontaktformular 
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

 

Niedersächsische Staatskanzlei

Planckstraße 2
30169 Hannover
Telefon: +49 511 120-0
E-Mail: voris@stk.niedersachsen.de 

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach  dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

 

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: 
Telefon: 0511/120-4010 
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de