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§ 95 ZRHO - Formblattverwendung für die Erledigungsstücke

Bibliographie

Titel
Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
Amtliche Abkürzung
ZRHO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31020000000001

Für Mitteilungen und Erledigungsstücke der Empfangsstelle an die Übermittlungsstelle ist das Formblatt in Anhang I (Nummer 8 bis 15) der EG-Zustellungsverordnung zu verwenden. Ist in dem Zustellungsersuchen eine Referenznummer der Übermittlungsstelle nicht angegeben, so ist sicherzustellen, dass eine Zuordnung der Mitteilung der Empfangsstelle zu dem Zustellungsantrag möglich ist. Zu diesem Zweck kann die Mitteilung der Empfangsstelle mit Kopien des Zustellungsantrags verbunden werden.