§ 40 ZRHO - Zustellungsantrag
Bibliographie
- Titel
- Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
- Amtliche Abkürzung
- ZRHO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31020000000001
(1) Für den Antrag ist das Formblatt in Anhang I der EG-Zustellungsverordnung zu verwenden, das auf dem Europäischen Justizportal abgerufen werden kann.
(2) Werden von den Landesjustizverwaltungen mehrsprachige Versionen der Formblätter zur Verfügung gestellt, empfiehlt sich eine Verwendung der entsprechenden Version.