1 | Einzufügen ist die ausländische Behörde, die den Zustellungsantrag gestellt hat. |
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2 | Einzufügen ist das im Zustellungsantrag angegebene ausländische Aktenzeichen. |
3 | Hier sind die einzelnen Schriftstücke genau zu bezeichnen (z. B. Klageschrift, Ladung, Beschluss, Urteil usw. vom ____________ in ____________ z. B. tschechischer - Sprache in der Sache ____________). |
| Waren den Schriftstücken Übersetzungen in die deutsche Sprache beigefügt, ist hinzuzufügen: "mit - je - einer Übersetzung in die deutsche Sprache". |
| Falls die zuzustellenden Schriftstücke in zweifacher Ausfertigung eingereicht worden sind, ist noch hinzuzusetzen: "d_______ diesem Zustellungszeugnis in einer Ausfertigung angeheftet ist/sind". |
4 | Einzufügen sind Vor- und Zuname sowie die genaue Anschrift des im Zustellungsantrag genannten Empfängers. |
5 | Ist an den im Zustellungsantrag genannten Empfänger persönlich zugestellt worden, so ist einzufügen: |
| "an | __________________________________________________________________________ persönlich". |
| | (Einzufügen sind Vor- und Zuname des im Zustellungsantrag genannten Empfängers) |
| Ist an eine Einzelfirma zugestellt worden, deren Bezeichnung mit dem Namen des Inhabers nicht übereinstimmt, so ist anzufügen: "als dem Inhaber der Firma ____________________________________________". |
| Ist an eine der in den §§ 170, 171 ZPO bezeichneten Personen zugestellt worden, so ist einzufügen:
|
| "an | ___________________________________________________________________________________". |
| | (Vor- und Zuname der Person, an die zugestellt worden ist) |
| Ist die Stellung der Person zum Zustellungsempfänger bekannt, sind auch hierüber Angaben aufzunehmen. |
| Ist im Wege der Ersatzzustellung (§ 178 ZPO) zugestellt worden, so ist einzufügen:
|
| "an | ____________________________________________________________________________________ |
| | (Vor- und Zuname der Person, an die zugestellt worden ist; ist das Verhältnis der Person zum Zustellungsempfänger bekannt, sind auch hierüber Angaben aufzunehmen) |
| ordnungsgemäß im Wege der Ersatzzustellung erfolgt, weil der im Zustellungsantrag genannte Empfänger selbst nicht angetroffen wurde". |
| Ist gemäß §§ 181 oder 180 oder 179 ZPO zugestellt worden, so sind die Worte von "Aushändigung" bis "erfolgt" fortzulassen und dafür zu setzen:
|
| entweder: | "Niederlegung d ____________ zuzustellenden Schriftstück _________________ auf _________________ (Ort der Niederlegung) erfolgt, weil ______________________ (Grund der Niederlegung). Eine schriftliche Mitteilung über die Niederlegung unter der Anschrift des Empfängers"- "ist in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abgegeben worden, nämlich (Art der Abgabe): ______________________."- "ist, da die Abgabe in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise nicht möglich war, an der Tür zur Wohnung/zum Geschäftsraum/zur Gemeinschaftseinrichtung befestigt worden"; |
| oder: | "Einlegung" in den zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum des Zustellungsempfängers gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung erfolgt, weil die Übergabe in der Wohnung/in dem Geschäftsraum nicht möglich war"; |
| oder: | "durch Aushändigung versucht worden. Die Annahme der Zustellung wurde durch ______________________ |
| | (Name, Vorname: ______________________ Beziehung zum Adressaten: ______________________)
verweigert.
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| | Mit einer unberechtigten Annahmeverweigerung gilt die Zustellung als erfolgt. Das/Die Schriftstücke _________________ wurde(n)" |
| | "am Ort der Zustellung oder dem dazu gehörenden Briefkasten oder in einer ähnlichen Vorrichtung zurückgelassen". |
| | "an den Absender zurückgeschickt, da keine Wohnung oder kein Geschäftsraum vorhanden ist". |
6 | Unterschrift; ferner sind in Maschinenschrift Name und Amtsbezeichnung des Rechtspflegers einzufügen. |