Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 20.01.1994, Az.: 13 Sa 444/93 E

Tätigkeit einer Frauenbeauftragten; Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung; Umfassende Aufgabenzuweisung; Frauenförderung; Vergütungsgruppe ; Öffentlichkeitsarbeit; Beteiligung in Personalangelegenheiten ; Mitwirkung bei Ratsarbeit

Bibliographie

Gericht
LAG Niedersachsen
Datum
20.01.1994
Aktenzeichen
13 Sa 444/93 E
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 10753
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LAGNI:1994:0120.13SA444.93E.0A

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hannover 21.01.1993 - 4 Ca 281/92 E
nachfolgend
BAG - 20.09.1995 - AZ: 4 AZR 413/94

Fundstellen

  • NdsVBl 1994, 20
  • Streit 1995, 19

Amtlicher Leitsatz

1. Die Tätigkeit einer Frauenbeauftragten in einer Stadt mit 38000 Einwohnern stellt keine einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung entsprechende Tätigkeit dar.

2. Bei umfassender Aufgabenzuweisung (Erstellung von Grundlagen zur Frauenförderung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung in Personalangelegenheiten, Mitwirkung bei Rats- und Ausschußarbeit) erfüllt die Tätigkeit die Heraushebung durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung gemäß Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 1b BAT mit Bewährungsaufstieg nach Vergütungsgruppe III Fallgruppe 1b). Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 4 AZR 413/94