Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 27.09.1994, Az.: 16 Sa 1879/93

Tarifvertrag über Sonderzahlungen ; Anspruchsvoraussetzung ; Gesamtzusammenhang ; Tarifgeschichte ; Berechnungsvorschrift

Bibliographie

Gericht
LAG Niedersachsen
Datum
27.09.1994
Aktenzeichen
16 Sa 1879/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 10760
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LAGNI:1994:0927.16SA1879.93.0A

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Braunschweig 04.08.1993 - 2 Ca 270/93
nachfolgend
BAG - 11.10.1995 - AZ: 10 AZR 985/94

Amtlicher Leitsatz

Der § 3 des Tarifvertrages über Sonderzahlungen für die Nds Metallindustrie hat nicht zur Anspruchsvoraussetzung, daß der Arbeitnehmer im Kalenderjahr eine Arbeitsleistung erbracht haben muß. Dieses ergibt sich weder aus dem Gesamtzusammenhang des Tarifvertrages noch aus der Tarifgeschichte. § 2 Abs 4 des Tarifvertrages stellt lediglich eine Berechnungsvorschrift dar und stellt keine zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen auf. Der Berechnung sind deshalb die tatsächlich zuletzt abgerechneten drei Monate zugrunde zu legen, in denen ein Entgelt errechnet wurde. Diese Monate können gegebenenfalls auch über ein Jahr zurückliegen.