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Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz
(VV zum NBG)

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz (VV zum NBG)
Redaktionelle Abkürzung
VVNBG,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411010000034

Gem. RdErl. d. MI, d. StK u.d. übr. Min. v. 25.11.1992 - 15.2-03102/2.4 -

Vom 25. November 1992 (Nds. MBl. 1993 S. 93)

- VORIS 20411 01 00 00 034 -

InhaltsübersichtAbschnitt
Verwaltungsvorschriften zu den Abschnitten I bis III und VII des Niedersächsischen BeamtengesetzesI
Zu
- Geltungsbereich -§ 1
- Öffentlicher Dienst -§ 1a
- Fälle und Form der Ernennung -§ 7
- Auslese -§ 8
- Einstellungsvoraussetzungen für Laufbahnbewerber und andere Bewerber -§ 9, 10
- Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit -§ 11
- Beförderung, Durchlaufen von Ämtern -§ 14
- Zuständigkeit für die Ernennung -§ 15
- Wirksamwerden der Ernennung -§ 16
- Nichtigkeit und Rücknahme der Ernennung -§ 18, 19
- Probezeit -§ 29
- Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn -§ 30
- Abordnung -§ 31
- Versetzung; Dienstherrnwechsel über den Landesbereich hinaus -§ 32, 33
- Beendigungsgründe -§ 35
- Entlassung kraft Gesetzes -§ 36
- Zwingende Entlassungsgründe -§ 37
- Entlassung an Stelle des Eintritts in den Ruhestand -§ 37a
- Entlassung auf Antrag -§ 38
- Besondere Entlassungsgründe für Beamte auf Probe -§ 39
- Jederzeitige Entlassung von Beamten auf Widerruf -§ 40
- Einstweiliger Ruhestand -§ 47
- Beginn des einstweiligen Ruhestandes -§ 48
- Wiederverwendung aus dem einstweiligen Ruhestand -§ 50
- Eintritt in den Ruhestand bei Erreichen der Altersgrenze -§ 51
- Hinausschieben des Ruhestandbeginns über die Altersgrenze -§ 52
- Eintritt in den Ruhestand bei Ablauf der Amtszeit -§ 53
- Dienstunfähigkeit -§ 54
- Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit Einverständnis des Beamten -§ 55
- Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gegen den Willen des Beamten -§ 56
- Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze -§ 57
- Versetzung von Beamten auf Probe in den Ruhestand -§ 58
- Wiederverwendung aus dem Ruhestand -§ 59
- Zuständigkeit, Beginn des Ruhestandes -§ 60
- Diensteid -§ 65
- Ausschluß von Amtshandlungen -§ 66
- Schweigepflicht -§ 68
- Nebentätigkeit, Grundsatz -§ 71a
- Pflicht zur Nebentätigkeit -§ 72
- Genehmigungsbedürftige Nebentätigkeit -§ 73
- Genehmigungsfreie Nebentätigkeit -§ 74
- Dienstliche Verantwortlichkeit: Ausübung einer Nebentätigkeit -§ 74a
- Vergütung für Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst -§ 75
- Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen -§ 75a
- Nutzungsentgelt -§ 75c
- Abrechnung über Nebentätigkeitsvergütung -§ 75d
- Beendigung der mit dem Amt verbundenen Nebentätigkeit -§ 77
- Annahme von Belohnungen und Geschenken -§ 78
- Fernbleiben vom Dienst -§ 81
- Haftung -§ 86
   1. Zuständigkeit
   2. Verjährungsfrist
- Fürsorge- und Treuepflicht des Dienstherrn -§ 87
   1. Rechtsschutz
   2. Ausgleich für Reisezeiten und Rufbereitschaft
   2.1 Reisezeiten
   2.2 Rufbereitschaft
   2.3 Gemeinsame Vorschriften
   3. Arbeitsbedingungen auf Dienstposten mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
   3.1 Begriffsbestimmungen
   3.2 Ausstattung und Gestaltung der Dienstposten
   3.3 Ärztliche Untersuchungen
   3.4 Einweisung und Einarbeitung
   3.5 Schutzvorschriften
   3.6 Verhaltens- und Leistungskontrolle
   3.7 Arbeitsunterbrechungen
   4. Übertragung der Festsetzung und Auszahlung von Beihilfen
- Ermäßigung der Arbeitszeit und Beurlaubung aus familiären Gründen -§ 87a
- Amtsbezeichnung -§ 89
- Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Dienstherrn -§ 95
- Ersatz von Sachschaden -§ 96
   1. Umfang des Dienstes
   2. Schadensereignis
   3. Gegenstände, für die Ersatz geleistet werden kann
   4. Vom Ersatz ausgeschlossene Schäden
   5. Ersatz von Sachschäden an Kraftfahrzeugen - allgemein -
   6. Ersatz von Sachschäden an Kraftfahrzeugen bei Dienstreisen und Dienstgängen
   7. Ersatz von Sachschäden an Kraftfahrzeugen auf dem Weg von und nach der Dienststelle
   8. Ausnahmeregelungen
   9. Mitverschulden
   10. Bagatellgrenze
   11. Zuständigkeiten
- Offenheitsgrundsatz, Personalakten -§ 101
   1. Personalaktenbegriff
   2. Inhalt
   3. Entfernung von Schriftstücken
   4. Gliederung (Grundakte, Teil- und Nebenakten)
   5. Zuständigkeit, Abgabe, Aufbewahrung
   6. Vertraulichkeit
   7. Einsichtnahme
   8. Zugangsberechtigung
   9. Aufbewahrungsfristen
   10. Sonderregelungen
- Teilzeitbeschäftigung, Mandatsurlaub -§ 108b
- Polizeidienstunfähigkeit -§ 226
- Laufbahnwechsel bei Polizeidienstunfähigkeit -§ 227
Anwendung der Verwaltungsvorschriften auf Personen im öffentlich-rechtlichen AmtsverhältnisII
Kenntnisgabe von VerwaltungsvorschriftenIII
Anwendungsempfehlung der Verwaltungsvorschriften auf mittelbare Landesbeamtinnen und LandesbeamteIV
Aufhebung von VerwaltungsvorschriftenV
Anlagen
Richtlinien für die Einstellung von Diabetikerinnen und Diabetikern in den öffentlichen Dienst (s. Nr. 2.3 zu § 8) Anlage 1
Niederschrift über die Vereidigung (s. Nr. 4 zu § 65) Anlage 2