Abschnitt 1.031 VVNBG - Zu § 31 - Abordnung -
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz (VV zum NBG)
- Redaktionelle Abkürzung
- VVNBG,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411010000034
Die Abordnung wird im Rahmen der Zuständigkeit für die Ausübung der personalrechtlichen Befugnisse von der abgebenden Behörde im Einvernehmen mit der aufnehmenden Behörde verfügt, wenn nicht eine gemeinsam übergeordnete Behörde zuständig ist.