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  • ab 10.02.1993 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1.018 VVNBG - Zu §§ 18, 19 - Nichtigkeit und Rücknahme der Ernennung -

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz (VV zum NBG)
Redaktionelle Abkürzung
VVNBG,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411010000034

Die §§ 18 und 19 gelten analog für die Übertragung eines anderen Amtes mit höherem Endgrundgehalt und gleicher Amtsbezeichnung (§ 14 Abs. 1 Satz 2).