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  • ab 10.02.1993 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1.227 VVNBG - Zu § 227 - Laufbahnwechsel bei Polizeidienstunfähigkeit -

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz (VV zum NBG)
Redaktionelle Abkürzung
VVNBG,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411010000034

Kommt ein Laufbahnwechsel von Polizeivollzugsbeamtinnen oder -beamten nicht in Betracht, sind die Gründe hierfür aktenkundig zu machen. Hinsichtlich des Erwerbs der Befähigung für die Laufbahn des mittleren Polizeiverwaltungsdienstes und die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes wird auf den RdErl. vom 10.12.1969 (Nds. MBl. 1970 S. 33) hingewiesen.