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  • ab 01.09.2021 (aktuelle Fassung)

Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk
(NDR-Staatsvertrag)

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag)
Redaktionelle Abkürzung
NDR-StV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Vom 4./9. März 2021 (Nds. GVBl. S. 487)

Anlage des Gesetzes zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk vom 7. Juli 2021 (Nds. GVBl. S. 487)

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die Ministerpräsidentin, das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, und das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten, - zusammen in diesem Staatsvertrag "die Länder" genannt - schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe den nachstehenden Staatsvertrag:

Inhaltsverzeichnis(1)§§
Aufgabe und Rechtsform1
Sitz und regionale Gliederung2
Landesprogramme3
Freiheit und öffentliche Verantwortung des Rundfunks4
Angebotsauftrag5
Wahrnehmung des Angebotsauftrags, Sendekapazitäten6
Angebotsgrundsätze7
Gestaltung des Angebots8
Kurzberichterstattung9
Unzulässige Angebote, Jugendschutz10
Zusammenarbeit, Druckwerke11
Verlautbarungsrecht12
Gegendarstellung13
Eingaberecht14
Beweissicherung15
Besondere Sendezeiten16
Organe17
Zusammensetzung des Rundfunkrats18
Aufgaben des Rundfunkrats19
Amtsperiode und Vorsitz des Rundfunkrats20
Sitzungen des Rundfunkrats21
Beschlüsse des Rundfunkrats22
Ausschüsse des Rundfunkrats23
Landesrundfunkrat24
Zusammensetzung des Verwaltungsrats25
Aufgaben des Verwaltungsrats26
Amtsperiode des Verwaltungsrats27
Sitzungen des Verwaltungsrats28
Wahl und Abberufung des Intendanten oder der Intendantin29
Intendanz und Direktorium30
Zustimmungsbedürftige Angelegenheiten31
Wirtschaftsführung32
Jahresabschluss und Geschäftsbericht33
Information der Landesparlamente34
Finanzordnung35
Finanzkontrolle36
Beteiligungen37
Werbung, Zulässiges Sponsoring, Zulässige Produktplatzierung38
Rechtsaufsicht39
Gleichstellung von Frauen und Männern40
Personalvertretung41
Statut für die Programmmitarbeitenden42
Datenverarbeitung zu journalistisch-redaktionellen Zwecken, Medienprivileg43
Ernennung des oder der Rundfunkdatenschutzbeauftragten44
Unabhängigkeit des oder der Rundfunkdatenschutzbeauftragten45
Aufgaben des oder der Rundfunkdatenschutzbeauftragten46
Informationszugang47
Archivierung48
Kündigung49
Beitritt50
Übergangsbestimmung51
Inkrafttreten, Außerkrafttreten52
Protokollerklärung aller Länder zum NDR-Staatsvertrag:Anhang 1

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.