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  • ab 01.09.2021 (aktuelle Fassung)

Anhang NDR-StV - Protokollerklärung aller Länder zum NDR-Staatsvertrag:

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag)
Redaktionelle Abkürzung
NDR-StV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Die Länder bewerten die Integration der arbeitnehmerähnlichen Personen in die Personalvertretung des NDR als einen wichtigen Schritt für die Mitbestimmung im NDR (§ 41 NDR-Staatsvertrag). Sie nehmen in Aussicht, zeitnah das Mitbestimmungsrecht des NDR insgesamt daraufhin zu überprüfen, ob der Verweis auf das Bundespersonalvertretungsgesetz durch eine für den NDR spezifische Regelung ersetzt werden kann und dabei auch weitere Möglichkeiten der Einbindung der arbeitnehmerähnlichen Personen in das Personalvertretungsregime beim NDR staatsvertraglich zu regeln.