Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 06.12.1995, Az.: 5 (11) Sa 1498/95 E

Staatlich anerkannte Erzieherin; Gleichwertige Fähigkeiten ; Tarifvertrag ; Spezielle Eingruppierungsvorschrift; Angestellte

Bibliographie

Gericht
LAG Niedersachsen
Datum
06.12.1995
Aktenzeichen
5 (11) Sa 1498/95 E
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 10866
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LAGNI:1995:1206.5.11SA1498.95E.0A

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hannover 21.03.1995 - 6 Ca 585/94 E
nachfolgend
BAG - 08.10.1997 - AZ: 4 AZR 151/96

Amtlicher Leitsatz

Allein aus dem Umstand, daß eine Angestellte Tätigkeiten einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung ausübt, kann nicht geschlossen werden, daß sie über Fähigkeiten verfügt, die gegenüber denen einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung als gleichwertig anzusehen sind; denn der Tarifvertrag enthält eine spezielle Eingruppierungsvorschrift für Angestellte in der Tätigkeit von Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung (VergGr VII Fallgr 3).