Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 06.12.1995, Az.: 5 (11) Sa 1498/95 E
Staatlich anerkannte Erzieherin; Gleichwertige Fähigkeiten ; Tarifvertrag ; Spezielle Eingruppierungsvorschrift; Angestellte
Bibliographie
- Gericht
- LAG Niedersachsen
- Datum
- 06.12.1995
- Aktenzeichen
- 5 (11) Sa 1498/95 E
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 10866
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LAGNI:1995:1206.5.11SA1498.95E.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Hannover 21.03.1995 - 6 Ca 585/94 E
- nachfolgend
- BAG - 08.10.1997 - AZ: 4 AZR 151/96
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- § 23 BAT
- Anl 1a BAT
Amtlicher Leitsatz
Allein aus dem Umstand, daß eine Angestellte Tätigkeiten einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung ausübt, kann nicht geschlossen werden, daß sie über Fähigkeiten verfügt, die gegenüber denen einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung als gleichwertig anzusehen sind; denn der Tarifvertrag enthält eine spezielle Eingruppierungsvorschrift für Angestellte in der Tätigkeit von Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung (VergGr VII Fallgr 3).