Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 08.11.2001, Az.: 13 Verg 12/01
Europaweites Vergabeverfahren für Grundsanierung der Bundesautobahn A 39; Ausschluss eines Bieters; Fehlende Angabe im Nachunternehmerverzeichnis; Mitteilung der beabsichtigten Vergabe von Verfestigungsarbeiten an einen Nachunternehmer im Laufe des Verfahrens
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 08.11.2001
- Aktenzeichen
- 13 Verg 12/01
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2001, 29002
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:2001:1108.13VERG12.01.0A
Rechtsgrundlagen
- § 2 VOB/A
- § 25 VOB/A
Fundstellen
- BauR 2002, 683 (amtl. Leitsatz)
- EUK 2002, 10
- IBR 2003, 39
- VergabeR 2002, 176-180
- WuW 2002, 320-324
Redaktioneller Leitsatz
- 1.
Ob ein Bieter auszuschließen ist, weil er in seinem Angebot unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
- 2.
Bei der Feststellung, ob ein unangemessen niedriges Angebot vorliegt, ist grundsätzlich auf den Preis des Gesamtangebots abzustellen, auf Einzelpositionen ausnahmsweise dann, wenn diese einen gewichtigen Teil des Gesamtangebots ausmachen.