Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 08.11.2001, Az.: 13 Verg 12/01

Europaweites Vergabeverfahren für Grundsanierung der Bundesautobahn A 39; Ausschluss eines Bieters; Fehlende Angabe im Nachunternehmerverzeichnis; Mitteilung der beabsichtigten Vergabe von Verfestigungsarbeiten an einen Nachunternehmer im Laufe des Verfahrens

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
08.11.2001
Aktenzeichen
13 Verg 12/01
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2001, 29002
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:2001:1108.13VERG12.01.0A

Fundstellen

  • BauR 2002, 683 (amtl. Leitsatz)
  • EUK 2002, 10
  • IBR 2003, 39
  • VergabeR 2002, 176-180
  • WuW 2002, 320-324

Redaktioneller Leitsatz

  1. 1.

    Ob ein Bieter auszuschließen ist, weil er in seinem Angebot unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

  2. 2.

    Bei der Feststellung, ob ein unangemessen niedriges Angebot vorliegt, ist grundsätzlich auf den Preis des Gesamtangebots abzustellen, auf Einzelpositionen ausnahmsweise dann, wenn diese einen gewichtigen Teil des Gesamtangebots ausmachen.