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  • ab 01.09.1998 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 45 AB NGefAG - Zu § 45
- Datenabgleich -

Bibliographie

Titel
Neufassung der Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz (AB NGefAG)
Amtliche Abkürzung
AB NGefAG
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011100000060

45.1
Amtliche Kennzeichen in diesem Sinn sind auch Versicherungskennzeichen.

45.2
Die Vorschrift gibt nicht die Befugnis, eine Person, die bisher nicht angehalten worden ist, zur Durchführung des Datenabgleichs anzuhalten.