Abschnitt 106 VVJug - Konferenzen
Bibliographie
- Titel
- Bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften zum Jugendstrafvollzug (VVJug)
- Amtliche Abkürzung
- VVJug
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34210000000001
(1) Zur Aufstellung und Überprüfung des Vollzugsplanes und zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen im Vollzug führt der Anstaltsleiter Konferenzen mit an der Erziehung maßgeblich Beteiligten durch.(1)
(2) Weitere Dienstbesprechungen auch mit den anderen Vollzugsbediensteten der Anstalt finden in regelmäßigen Abständen statt. (2)
§ 159 StVollzG