Abschnitt 93 VVJug - Strafvollstreckung und Untersuchungshaft
Bibliographie
- Titel
- Bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften zum Jugendstrafvollzug (VVJug)
- Amtliche Abkürzung
- VVJug
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34210000000001
Wird Untersuchungshaft zum Zwecke der Strafvollstreckung. unterbrochen oder wird gegen einen Gefangenen in anderer Sache Untersuchungshaft angeordnet, so sind Nrn. 92 und 93 der Untersuchungshaftvollzugsordnung zu beachten.