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  • ab 01.01.1977 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 93 VVJug - Strafvollstreckung und Untersuchungshaft

Bibliographie

Titel
Bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften zum Jugendstrafvollzug (VVJug)
Amtliche Abkürzung
VVJug
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210000000001

Wird Untersuchungshaft zum Zwecke der Strafvollstreckung. unterbrochen oder wird gegen einen Gefangenen in anderer Sache Untersuchungshaft angeordnet, so sind Nrn. 92 und 93 der Untersuchungshaftvollzugsordnung zu beachten.