Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 27.03.1997, Az.: 16 a Sa 1651/96
Stillschweigender Anrechnungsvorbehalt ; Übertarifliche Zulage ; Stundenlohnvereinbarung ; Steigerung des Entgelts ; Anrechenbare übertarifliche Zulage ; Ausgleich gekürzter Wochenstunden
Bibliographie
- Gericht
- LAG Niedersachsen
- Datum
- 27.03.1997
- Aktenzeichen
- 16 a Sa 1651/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1997, 10765
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LAGNI:1997:0327.16A.SA1651.96.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Lüneburg 23.07.1996 - 2 Ca 2190/95
Rechtsgrundlagen
- § 1 TVG
- § 611 Abs. 1 BGB
Amtlicher Leitsatz
Im Anschluß an die Entscheidung des BAG vom 07.02.1996 - 1 AZR 657/95 -. Der stillschweigende übliche Anrechnungsvorbehalt einer übertariflichen Zulage erstreckt sich auch bei einer Stundenlohnvereinbarung im Zweifel nicht auf die Steigerung des Entgelts pro Arbeitsstunde, die sich erst aus der entsprechenden Umrechnung des Wochenlohns auf die verkürzte Zeit ergibt. Unentschieden bleibt, ob die übertarifliche Zulage, die für die gekürzten Wochenstunden gezahlt worden ist, anrechenbar ist.