Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 27.03.1997, Az.: 16 a Sa 1651/96

Stillschweigender Anrechnungsvorbehalt ; Übertarifliche Zulage ; Stundenlohnvereinbarung ; Steigerung des Entgelts ; Anrechenbare übertarifliche Zulage ; Ausgleich gekürzter Wochenstunden

Bibliographie

Gericht
LAG Niedersachsen
Datum
27.03.1997
Aktenzeichen
16 a Sa 1651/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 10765
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LAGNI:1997:0327.16A.SA1651.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Lüneburg 23.07.1996 - 2 Ca 2190/95

Amtlicher Leitsatz

Im Anschluß an die Entscheidung des BAG vom 07.02.1996 - 1 AZR 657/95 -. Der stillschweigende übliche Anrechnungsvorbehalt einer übertariflichen Zulage erstreckt sich auch bei einer Stundenlohnvereinbarung im Zweifel nicht auf die Steigerung des Entgelts pro Arbeitsstunde, die sich erst aus der entsprechenden Umrechnung des Wochenlohns auf die verkürzte Zeit ergibt. Unentschieden bleibt, ob die übertarifliche Zulage, die für die gekürzten Wochenstunden gezahlt worden ist, anrechenbar ist.