Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 05.05.1997, Az.: 5 Sa 2203/94

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Lehrkraft an Sonderschulen; Staatlich geprüfte Erzieherin

Bibliographie

Gericht
LAG Niedersachsen
Datum
05.05.1997
Aktenzeichen
5 Sa 2203/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 10747
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LAGNI:1997:0505.5SA2203.94.0A

Verfahrensgang

nachfolgend
ArbG Göttingen 28.10.1997 - 3 Ca 717/93 E

Amtlicher Leitsatz

Eine Differenz von zwei Vergütungsgruppen zwischen der Vergütung einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen (VerGr. II a BAT) und der einer als Gruppen-Klassenleiterin für Geistigbehinderte tätigen staatlich geprüften Erzieherin und graduierten Sozialpädagogin mit abgeschlossener sonderpädagogischer Ausbildung nach sechsjähriger Bewährung (VerGr. IV a BAT) bei gleicher Tätigkeit ist nicht gerechtfertigt (Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz).