Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 05.05.1997, Az.: 5 Sa 2203/94
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Lehrkraft an Sonderschulen; Staatlich geprüfte Erzieherin
Bibliographie
- Gericht
- LAG Niedersachsen
- Datum
- 05.05.1997
- Aktenzeichen
- 5 Sa 2203/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1997, 10747
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LAGNI:1997:0505.5SA2203.94.0A
Verfahrensgang
- nachfolgend
- ArbG Göttingen 28.10.1997 - 3 Ca 717/93 E
Rechtsgrundlage
- Eingruppierungserlaß des Niedersächsischen Kultusministers i.d.F. v. 11.04.1986 (Nds. MBl. 1986 S. 424)
Amtlicher Leitsatz
Eine Differenz von zwei Vergütungsgruppen zwischen der Vergütung einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen (VerGr. II a BAT) und der einer als Gruppen-Klassenleiterin für Geistigbehinderte tätigen staatlich geprüften Erzieherin und graduierten Sozialpädagogin mit abgeschlossener sonderpädagogischer Ausbildung nach sechsjähriger Bewährung (VerGr. IV a BAT) bei gleicher Tätigkeit ist nicht gerechtfertigt (Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz).