Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 17.02.1997, Az.: 5 Sa 571/96

Unwirksame Betriebsvereinbarung ; Zahlung außertariflicher Zulagen ; Vertrag zu Gunsten Dritter; Anrechnung von Zulagen ; Tariferhöhungen

Bibliographie

Gericht
LAG Niedersachsen
Datum
17.02.1997
Aktenzeichen
5 Sa 571/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 10758
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LAGNI:1997:0217.5SA571.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Stade 12.02.1996 - 2 Ca 584/94

Amtlicher Leitsatz

Eine gem § 77 Abs 3 BetrVG 1972 unwirksame Betriebsvereinbarung über die Zahlung außertariflicher Zulagen an einzelne Arbeitnehmer kann als Vertrag zu Gunsten Dritter wirksam sein und den Arbeitgeber daran hindern, von der zuvor vertraglich eingeräumten Möglichkeit der Anrechnung der Zulagen auf Tariferhöhungen Gebrauch zu machen.