Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 05.05.1997, Az.: 5 (2) Sa 2203/94 E

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Unterschiedliche Eingruppierung; Unterschiedliche Vergütungsgruppen ; Vergütung einer Lehrkraft ; Vergütung einer Gruppenleiterin ; Vergütung einer Klassenleiterin

Bibliographie

Gericht
LAG Niedersachsen
Datum
05.05.1997
Aktenzeichen
5 (2) Sa 2203/94 E
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 10749
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LAGNI:1997:0505.5.2SA2203.94E.0A

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Göttingen 28.10.1994 - 3 Ca 717/93 E

Amtlicher Leitsatz

Eine Differenz von zwei Vergütungsgruppen zwischen der Vergütung einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen (VergGr IIa BAT) und der einer als Gruppen-/ Klassenleiterin für Geistigbehinderte tätigen staatlich geprüften Erzieherin und graduierten Sozialpädagogin mit abgeschlossener sonderpädagogischer Ausbildung nach sechsjähriger Bewährung (VergGr IVa BAT) bei gleicher Tätigkeit ist nicht gerechtfertigt (Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz).