Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 07.09.2005, Az.: 15 Sa 788/05

Anspruch einer Erzieherin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) auf eine Tariferhöhung

Bibliographie

Gericht
LAG Niedersachsen
Datum
07.09.2005
Aktenzeichen
15 Sa 788/05
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2005, 22532
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LAGNI:2005:0907.15SA788.05.0A

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Braunschweig - 22.02.2005 - AZ: 1 Ca 355/04

Amtlicher Leitsatz

Eine dynamische Inbezugnahmeklausel der DRK-Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag macht die Arbeitsbedingungen entsprechend dem DRK-TV West i. d. F. des 23. Änderungstarifvertrag zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses.

Dem steht nicht entgegen, das die Aufnahme der Änderungen in die Arbeitsbedingungen ohne verbandsrechtliche Verpflichtung für die nachgeordneten Verbände und Einrichtungen des DRK erfolgt ist.

In dem Rechtsstreit
hat die 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen
auf die mündliche Verhandlung vom 7. September 2005
durch
den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Löber,
die ehrenamtliche Richterin von Minden,
den ehrenamtlichen Richter Weikert
für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 22.02.2005 - 1 Ca 355/04 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 01.01.2004 und ab dem 01.05.2004 Gehalt entsprechend den DRK-Arbeitsbedingungen in der Fassung der Beschlüsse des Präsidiums des DRK vom 06.03.2003 und des Präsidialrats vom 26./27.03.2003 zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter
LAG Niedersachsen - 07.09.2005 - AZ: 15 Sa 787/05