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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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AB NGefAG,NI - Abest NI GefahrenabwehrG
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AB NGefAG,NI - Abest NI GefahrenabwehrG
AB NGefAG,NI - Abest NI GefahrenabwehrG
Abschnitt 1 AB NGefAG, Zu § 1 - Aufgaben der Verwaltungsbehörden und der Polizei -
Abschnitt 2 AB NGefAG, Zu § 2 - Begriffsbestimmungen -
Abschnitt 3 AB NGefAG, Zu § 3 - Geltungsbereich -
Abschnitt 5 AB NGefAG, Zu § 5 - Ermessen; Wahl der Mittel -
Abschnitt 6 AB NGefAG, Zu § 6 - Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen -
Abschnitt 7 AB NGefAG, Zu § 7 - Verantwortlichkeit für Gefahren, die von Tieren ausgehen, oder für den Zustand von Sachen -
Abschnitt 8 AB NGefAG, Zu § 8 - Inanspruchnahme nichtverantwortlicher Personen -
Abschnitt 9 AB NGefAG, Zu § 9 - Verantwortlichkeit nach anderen Vorschriften -
Abschnitt 12 AB NGefAG, Zu § 12 - Befragung und Auskunftspflicht -
Abschnitt 13 AB NGefAG, Zu § 13 - Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen -
Abschnitt 14 AB NGefAG, Zu § 14 - Kontrollstellen -
Abschnitt 15 AB NGefAG, Zu § 15 - Erkennungsdienstliche Maßnahmen -
Abschnitt 16 AB NGefAG, Zu § 16 - Vorladung -
Abschnitt 17 AB NGefAG, Zu § 17 - Platzverweisung -
Abschnitt 18 AB NGefAG, Zu § 18 - Gewahrsam -
Abschnitt 19 AB NGefAG, Zu § 19 - Richterliche Entscheidung -
Abschnitt 20 AB NGefAG, Zu § 20 - Behandlung fest gehaltener Personen -
Abschnitt 22 AB NGefAG, Zu § 22 - Durchsuchung von Personen -
Abschnitt 23 AB NGefAG, Zu § 23 - Durchsuchung von Sachen -
Abschnitt 24 AB NGefAG, Zu § 24 - Betreten und Durchsuchung von Wohnungen -
Abschnitt 25 AB NGefAG, Zu § 25 - Verfahren bei der Durchsuchung von Wohnungen -
Abschnitt 26 AB NGefAG, Zu § 26 - Sicherstellung -
Abschnitt 27 AB NGefAG, Zu § 27 - Verwahrung -
Abschnitt 28 AB NGefAG, Zu § 28 - Verwertung, Vernichtung -
Abschnitt 29 AB NGefAG, Zu § 29 - Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses; Kosten -
Abschnitt 30 AB NGefAG, Zu § 30 - Grundsätze der Datenerhebung -
Abschnitt 31 AB NGefAG, Zu § 31 - Datenerhebung -
Abschnitt 32 AB NGefAG, Zu § 32 - Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen, an besonders gefährdeten Objekten sowie auf öffentlichen Flächen -
Abschnitt 33 AB NGefAG, Zu § 33 - Aufzeichnung von Fernmeldedaten -
Abschnitt 34 AB NGefAG, Zu § 34 - Datenerhebung durch längerfristige Observation -
Abschnitt 35 AB NGefAG, Zu § 35 - Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel -
Abschnitt 36 AB NGefAG, Zu § 36 - Datenerhebung durch die Verwendung von Vertrauenspersonen -
Abschnitt 36a AB NGefAG, Zu § 36a - Datenerhebung durch den Einsatz Verdeckter Ermittlerinnen oder Verdeckter Ermittler -
Abschnitt 37 AB NGefAG, Zu § 37 - Kontrollmeldung -
Abschnitt 38 AB NGefAG, Zu § 38 - Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten, Zweckbindung -
Abschnitt 39 AB NGefAG, Zu § 39 - Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken -
Abschnitt 40 AB NGefAG, Zu § 40 - Allgemeine Regeln der Datenübermittlung -
Abschnitt 41 AB NGefAG, Zu § 41 - Datenübermittlung zwischen Verwaltungs- und Polizeibehörden -
Abschnitt 42 AB NGefAG, Zu § 42 - Automatisiertes Abrufverfahren und regelmäßige Datenübermittlung -
Abschnitt 43 AB NGefAG, Zu § 43 - Datenübermittlung an andere öffentliche Stellen, an ausländische öffentliche Stellen sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen -
Abschnitt 44 AB NGefAG, Zu § 44 - Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs, Bekanntgabe an die Öffentlichkeit -
Abschnitt 45 AB NGefAG, Zu § 45 - Datenabgleich -
Abschnitt 46 AB NGefAG, Zu § 46 - Dateibeschreibung -
Abschnitt 47 AB NGefAG, Zu § 47 - Prüffristen -
Abschnitt 51 AB NGefAG, Zu § 51 - Vollzugshilfe -
Abschnitt 54 AB NGefAG, Zu § 54 - Anwendung -
Abschnitt 55 AB NGefAG, Zu § 55 - Verordnungsermächtigung -
Abschnitt 58 AB NGefAG, Zu § 58 - Formvorschriften -
Abschnitt 61 AB NGefAG, Zu § 61 - Geltungsdauer -
Abschnitt 62 AB NGefAG, Zu § 62 - Beteiligung anderer Behörden und Dienststellen; Änderung und Aufhebung von Verordnungen -
Abschnitt 64 AB NGefAG, Zu § 64 - Zulässigkeit, Zuständigkeit, Wirkung von Rechtsbehelfen -
Abschnitt 66 AB NGefAG, Zu § 66 - Ersatzvornahme -
Abschnitt 68 AB NGefAG, Zu § 68 - Ersatzzwangshaft -
Abschnitt 69 AB NGefAG, Zu § 69 - Unmittelbarer Zwang -
Abschnitt 70 AB NGefAG, Zu § 70 - Androhung der Zwangsmittel -
Abschnitt 71 AB NGefAG, Zu § 71 - Rechtliche Grundlagen -
Abschnitt 72 AB NGefAG, Zu § 72 - Handeln auf Anordnung -
Abschnitt 74 AB NGefAG, Zu § 74 - Androhung unmittelbaren Zwangs -
Abschnitt 75 AB NGefAG, Zu § 75 - Fesselung von Personen -
Abschnitt 76 AB NGefAG, Zu § 76 - Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch -
Abschnitt 77 AB NGefAG, Zu § 77 - Schusswaffengebrauch gegen Personen -
Abschnitt 78 AB NGefAG, Zu § 78 - Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge -
Abschnitt 80 AB NGefAG, Zu § 80 - Zum Schadensausgleich verpflichtende Tatbestände -
Abschnitt 83 AB NGefAG, Zu § 83 - Verjährung des Ausgleichsanspruchs -
Abschnitt 98 AB NGefAG, Zu § 98 - Aufsicht über die Verwaltungsbehörden -
Abschnitt 100 AB NGefAG, Zu § 100 - Örtliche Zuständigkeit, außerordentliche örtliche Zuständigkeit -
Abschnitt 102 AB NGefAG, Zu § 102 - Außerordentliche sachliche Zuständigkeit -
Abschnitt 103 AB NGefAG, Zu § 103 - Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten anderer Länder und des Bundes sowie von Bediensteten ausländischer Staaten -
Abschnitt 104 AB NGefAG, Zu § 104 - Amtshandlungen von niedersächsischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Landes Niedersachsen -
Abschnitt 106 AB NGefAG, Zu § 106 - Sachleistungen -
Abschnitt 107 AB NGefAG, Zu § 107 - Entschädigung für Sachleistungen -
Abschnitt 108 AB NGefAG, In-Kraft-Treten