Landgericht Osnabrück
Beschl. v. 17.09.2004, Az.: 12 S-(3) 573/04

Zurückweisung einer Berufung; Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von ebay im Rechtsverhältnis zwischen dem Plattform-Anbieter und seinen Kunden

Bibliographie

Gericht
LG Osnabrück
Datum
17.09.2004
Aktenzeichen
12 S-(3) 573/04
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2004, 35041
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LGOSNAB:2004:0917.12S3.573.04.0A

Verfahrensgang

vorgehend
AG Meppen - AZ: 8 C 742/04

In dem Rechtsstreit
hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück
am 13.09.2004
durch
die unterzeichnenden Richter
beschlossen:

Tenor:

Die Kammer beabsichtigt, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert.

Zur Begründung wird auf die auch unter Berücksichtigung des Berufungsvorbringens weiterhin zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen. Die AGB von ebay entfalten nur zwischen dem Plattform-Anbieter und seinen Kunden, nicht aber im Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer Wirksamkeit (vgl. Hoffmann NJW 2004, 2569, 2570). Es handelt sich bei der Angabe zur Preisgestaltung nicht um eine überraschende Klausel, da sich die Angabe unmittelbar über einem Bild des Fahrzeugs befindet, welches von dem Bieter aufgerufen werden muss, um sich einen Eindruck vom Zustand des beschädigten Fahrzeugs verschaffen zu können.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Beschluss oder- im Kosteninteresse (0,5 statt 4,5 Gerichtsgebühren) - zur Rücknahme der Berufung binnen 2 Wochen.

Müter
Holling
Mecklenborg