NJAVollzG,NI - Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz

Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen
(Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)
Amtliche Abkürzung
NJAVollzG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

Vom 17. Februar 2016 (Nds. GVBl. S. 38, 75 - VORIS 34210 -) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Mai 2022 (Nds. GVBl. S. 336, 374) (2)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Gemeinsame Bestimmungen
Anwendungsbereich1
Vollzugsziel2
Rechtsstellung der Arrestantinnen und Arrestanten3
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit4
Ermessen und Beurteilungsspielräume5
Zweiter Teil
Vollzug des Dauerarrestes
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften, Grundsätze
Allgemeine Gestaltungsgrundsätze6
Zusammenarbeit7
Mitwirkung8
Fördermaßnahmen9
Unterstützungsmaßnahmen10
Verstoß gegen Weisungen, Auflagen oder Anordnungen11
Vorbereitung auf die Bewährungszeit12
Zweites Kapitel
Planung und Verlauf des Vollzuges
Aufnahme in die Anstalt13
Förderplanung14
Aufenthalte außerhalb der Anstalt15
Verlegung, Überstellung, Ausantwortung16
Drittes Kapitel
Aufenthalt, Unterbringung, Kleidung und Verpflegung
Aufenthalt während der Freizeit17
Unterbringung während der Ruhezeit18
Kleidung19
Verpflegung, Einkauf20
Viertes Kapitel
Besuche, Schriftwechsel, Telekommunikation und Pakete
Besuche21
Besuche von Verteidigerinnen, Verteidigern, Beiständen, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren22
Überwachung von Besuchen23
Schriftwechsel24
Kontrolle des Schriftwechsels25
Weiterleitung von Schreiben, Aufbewahrung26
Telekommunikation27
Pakete28
Fünftes Kapitel
Religionsausübung
Seelsorge29
Religiöse Veranstaltungen30
Weltanschauungsgemeinschaften31
Sechstes Kapitel
Gesundheitsfürsorge
Allgemeine Bestimmungen32
Aufenthalt im Freien33
Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge34
Siebtes Kapitel
Freizeit
Freizeitgestaltung35
Zeitungen und Zeitschriften36
Hörfunk und Fernsehen37
Achtes Kapitel
Sicherheit und geordnetes Zusammenleben
Grundsatz38
Verhaltensvorschriften39
Persönlicher Besitz40
Durchsuchung41
Einschluss42
Einsatz optisch-elektronischer Einrichtungen42a
Besondere Sicherungsmaßnahmen43
Beobachtung43a
Vollzug besonderer Sicherungsmaßnahmen44
Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen45
Ärztliche Überwachung46
Neuntes Kapitel
Unmittelbarer Zwang
Begriffsbestimmungen47
Voraussetzungen48
Handeln auf Anordnung49
Androhung50
Zehntes Kapitel
Disziplinarmaßnahmen
Voraussetzungen51
Arten der Disziplinarmaßnahmen52
Vollstreckung der Disziplinarmaßnahmen, Aussetzung zur Bewährung53
Disziplinarbefugnis54
Verfahren55
Elftes Kapitel
Entlassung, Nachsorge
Entlassungsbericht, Entlassungsgespräch56
Entlassung, Entlassungsbeihilfe57
Freiwilliger Verbleib58
Zwölftes Kapitel
Aufhebung von Verwaltungsakten, Beschwerderecht, gerichtlicher Rechtsschutz
Aufhebung von Verwaltungsakten59
Beschwerderecht60
Gerichtlicher Rechtsschutz61
Dritter Teil
Vollzug des Freizeit- und Kurzarrestes
Freizeit- und Kurzarrest62
Vierter Teil
Vollzugsorganisation, Beiräte, Datenschutz und Schlussbestimmungen
Erstes Kapitel
Vollzugsorganisation
Anstalten für den Vollzug des Jugendarrestes63
Gestaltung, Differenzierung und Organisation der Anstalten64
Belegungsfähigkeit und Ausgestaltung der Räume65
Vollzugsgemeinschaften66
Zuständigkeit67
Anstaltsleitung68
Aufgabenwahrnehmung durch Justizvollzugsbedienstete69
Seelsorgerische Betreuung70
Ärztliche Versorgung71
Beauftragung72
Hausordnung73
Aufsicht74
Vollstreckungsplan75
Evaluation76
Zweites Kapitel
Beiräte
Bildung der Beiräte77
Aufgaben und Befugnisse der Beiräte78
Pflicht zur Verschwiegenheit79
Drittes Kapitel
Datenschutz
Datenschutz80
Viertes Kapitel
Schlussbestimmungen
Einschränkung von Grundrechten81

Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Niedersachsen vom 17. Februar 2016 (Nds. GVBl. S. 38, 75)

Nach Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Mai 2022 (Nds. GVBl. S. 336) wird das Fachministerium ermächtigt, das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz, das Niedersächsische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und das Niedersächsische Jugendarrestvollzugsgesetz jeweils in der nunmehr geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.

§§ 1 - 5, Erster Teil - Gemeinsame Bestimmungen

§ 1 NJAVollzG - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)
Amtliche Abkürzung
NJAVollzG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Jugendarrestes in den dafür bestimmten Anstalten des Landes Niedersachsen.

§ 2 NJAVollzG - Vollzugsziel

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)
Amtliche Abkürzung
NJAVollzG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

Der Vollzug des Jugendarrestes soll einen Beitrag dazu leisten, die Arrestantinnen und Arrestanten zu einem Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen.

§ 3 NJAVollzG - Rechtsstellung der Arrestantinnen und Arrestanten

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)
Amtliche Abkürzung
NJAVollzG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

1Die Arrestantin oder der Arrestant unterliegt den in diesem Gesetz vorgesehenen Beschränkungen ihrer oder seiner Freiheit. 2Soweit das Gesetz eine besondere Regelung nicht enthält, können ihr oder ihm die Beschränkungen auferlegt werden, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder zur Abwehr einer Störung der Ordnung der Anstalt unerlässlich sind.