§ 5 NJAVollzG - Ermessen und Beurteilungsspielräume
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)
- Amtliche Abkürzung
- NJAVollzG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34210
Bei der Ausübung von Ermessen und dem Ausfüllen von Beurteilungsspielräumen sind namentlich das Vollzugsziel, die allgemeinen Gestaltungsgrundsätze sowie die Besonderheiten der Arrestformen (Dauer-, Kurz- und Freizeitarrest) und der Arrestarten zu beachten.