Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Beschl. v. 26.02.2004, Az.: 16 Sa 138/03
Bibliographie
- Gericht
- LAG Niedersachsen
- Datum
- 26.02.2004
- Aktenzeichen
- 16 Sa 138/03
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2004, 43864
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LAGNI:2004:0226.16SA138.03.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Hameln - AZ: 1 Ca 208/02
Tenor:
Im ersten Satz der Entscheidungsgründe wird das Wort "nicht" gestrichen.
Gründe
1
Die Berichtigung erfolgt gemäß § 319 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 64 Abs. 6 ArbGG.
2
Es handelt sich um eine offenbare Unrichtigkeit, da die Berufung des Klägers begründet war, wie sich aus den Urteilsgründen im Übrigen ergibt.
3
Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.