Landgericht Hannover
Urt. v. 17.06.2009, Az.: 13 O 4/09
Bibliographie
- Gericht
- LG Hannover
- Datum
- 17.06.2009
- Aktenzeichen
- 13 O 4/09
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2009, 42917
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LGHANNO:2009:0617.13O4.09.0A
In dem Rechtsstreit
...
hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Hannover ohne mündliche Verhandlung am 12.06.2009 durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht ...
die Richterin am Landgericht ... und ...
die Richterin am Landgericht ...
für Recht erkannt:
Tenor:
- 1.)
Es wird festgestellt, dass dem Drittwiderbeklagten keine Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte aus Anlass der Vermittlung der in dem Verfahren 13 O 4/09 Landgericht Hannover Streitgegenständlichen Kapitalanlage gemäß dem als Anlage K 5 vorgelegten Wertpapierauftrag (4 × 5,50 % Deutschland Garant Anleihe im Nennwert von 40 000,00 €) zustehen.
- 2.)
Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.