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Abschnitt 45.3 VV-LHO - Bestimmungen über die Kassenrevision

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
Amtliche Abkürzung
VV-LHO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

A n l a g e  3
(zu Nummer 8 der VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80)

1.
Inhalt der unvermuteten Kassenrevision

1.1
Umfang der Prüfung

1.1.1
Die Stichproben sind so zu bemessen, dass sie ein Urteil über die ordnungsgemäße Erledigung des kassenmäßigen Haushaltsvollzugs ermöglichen.

1.1.2
Die Prüfungsgegenstände der Nummern 1.2.1 bis 1.2.16 sind im dort beschriebenen Umfang zu prüfen.

1.2Gegenstand der PrüfungPrüfungsumfang
1.2.1Feststellung des Kassenistbestands und des Kassensollbestands
(Tagesabschlussbuch, Übereinstimmungsberechnung)
vollständig
1.2.2Bestand an Wertgegenständenvollständig
1.2.3Verwahrungen und Vorschüsse
(Bestand und Abwicklung)
vollständig
1.2.4Grundsatz der Trennung von Zahlungsverkehr und Buchführungvollständig
1.2.5Verschlusseinrichtungen der Kassenbehälter, Ablageschränke, Verschlussräumevollständig
1.2.6Sichere Aufbewahrung der Überweisungsträger und Datenträger bis zu ihrem Abtransportvollständig
1.2.7Wirksame Sicherung der ADV-Kassenprogramme gegen unbefugte Eingriffevollständig
1.2.8Feststellung, dass die in der Niederschrift über die vorangegangene Kassenrevision getroffenen Beanstandungen erledigt sindvollständig
1.2.9Prüfung des Tagesabschluss vom Prüfungstag einschließlich der Bestände an Verwahrungen und Vorschüssenvollständig
1.2.10Prüfung der Kontogegenbücher und der Kontoauszüge vom Prüfungstag (Kontoauszugsalden)vollständig
1.2.11Prüfung manuell erstellter Ersatzüberweisungenvollständig
1.2.12Prüfung der Buchungen mit dem Zahlungsverfahren MANvollständig
1.2.13Prüfung der bestimmungsgemäßen Ausführung von Buchungenstichprobenweise
1.2.14Prüfung der Einzahlungen hinsichtlich des rechtzeitigen Eingangs und der Auszahlungen hinsichtlich der rechtzeitigen Leistungstichprobenweise
1.2.15Prüfung des Abrechnungsverkehrsstichprobenweise
1.2.16Prüfung der richtigen und vollständigen Eingabe der Daten - einschließlich der Zugangs- und Zugriffsberechtigungen und deren Dokumentation (Zugriffsprofile) - im automatisierten Haushaltsvollzugssystem (HVS)stichprobenweise

2.
Inhalt der ständigen Kassenrevision

2.1
Umfang der Prüfung

2.1.1
Stichprobenweise Prüfungen sind so zu bemessen, dass sie ein Urteil über die ordnungsgemäße Erledigung des kassenmäßigen Haushaltsvollzugs ermöglichen.

2.1.2
Die in Nummer 2.2 bezeichneten Prüfungsgegenstände sind grundsätzlich einmal monatlich stichprobenartig zu prüfen. Die Prüfungsgegenstände der Nummern 2.3 bis 2.6 sind im dort beschriebenen Umfang zu prüfen.

2.2
Gegenstand der Prüfung

  1. 2.2.1 

    Prüfung der Zugangs- und Zugriffsberechtigungen der Bediensteten der LHK für das HVS zur Wahrung des "Vier-Augen-Prinzips" anhand der tatsächlichen Zugriffe im Rahmen der laufenden Bearbeitung in der LHK;

  2. 2.2.2 

    Prüfung, ob alle fälligen, freigegebenen und journalisierten Zahlungen rechtzeitig bewirkt und gebucht wurden;

  3. 2.2.3 

    Prüfung der von der LHK aus der Zahlungsvorschlagsliste herausgenommenen Zahlungen;

  4. 2.2.4 

    Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Lastschrift-Auszahlungen (keine Abbuchungsaufträge), soweit die Hauptgirokonten der LHK betroffen sind;

  5. 2.2.5 

    Prüfung der in der LHK als Vorschüsse oder Verwahrungen gebuchten Zahlungen und deren zeitnahe Abwicklung;

  6. 2.2.6 

    Prüfung der als "Vermischte Einnahmen" ausgebuchten Verwahrungen und der zur Aufklärung getroffenen Maßnahmen;

  7. 2.2.7 

    leer

  8. 2.2.8 

    Prüfung der Behandlung angenommener Schecks und der Belegung und Buchung erteilter Schecks;

  9. 2.2.9 

    Prüfung der Aufgebotsverfahren bei verloren gegangenen Schecks, Artikel 59 des Scheckgesetzes;

  10. 2.2.10 

    Prüfung des Abrechnungsbuchs (insbesondere der Landesbetriebe und Finanzkassen);

  11. 2.2.11 

    Prüfung der vorläufigen Zahlstellen-Tagesabschlüsse, siehe Anlage 5 Nr. 1.7;

  12. 2.2.12 

    Prüfung der kasseninternen Aufträge und deren Belegung;

  13. 2.2.13 

    Prüfung, ob die Höhe der anzulegenden Gelder oder der aufzunehmenden Kassenkredite richtig ermittelt wurde;

  14. 2.2.14 

    Prüfung der Abwicklung von Schwebeposten;

  15. 2.2.15 

    Prüfung der Wertgegenstände, insbesondere der Depots;

  16. 2.2.16 

    Prüfung, ob die Verbindung zwischen Buchung und Beleg jederzeit hergestellt werden kann bzw. sichergestellt ist. Dies ist insbesondere nach der Durchführung von Korrekturen in den Log.-Dateien zur Behebung von Programmfehlern durch externe Dritte oder Bedienstete des IZN zu prüfen;

  17. 2.2.17 

    Prüfung der richtigen und vollständigen Eingabe der Daten im HVS einschließlich der Benutzerkennung/ User-ID bei den erzeugten Daten und deren Dokumentation nach Maßgabe der Aufbewahrungsbestimmungen;

  18. 2.2.18 

    Prüfung der physischen inneren und äußeren Kassensicherheit, insbesondere des Zustands der Verschlusseinrichtungen und der Vollzähligkeit und sicheren Aufbewahrung der Schlüssel zu allen Kassenräumen;

  19. 2.2.19 

    Prüfung der bei den Banken hinterlegten Unterschriftenproben der Kontenverfügungsberechtigten;

  20. 2.2.20 

    Prüfung der hinterlegten Unterschriftenproben der Personen, die bei Vorverfahren mit externer Zahlbarmachung den Datenträgerbegleitzettel unterschreiben dürfen, VV Nr. 2.2 zu § 34.

2.3
Tägliche Prüfung

PrüfungsgegenstandPrüfungsumfang
2.3.1Tagesabschlussstichprobenweise
2.3.2Prüfung der Kontogegenbücher (Prüfung der Kontoauszüge mit Anlagen, Abstimmen der Kontoauszugsbestände und der Kontogegenbücher unter Berücksichtigung der Schwebeposten, Aufrechnen der Kontoauszugssalden)vollständig

2.4
Monatliche Prüfung

PrüfungsgegenstandPrüfungsumfang
2.4.1Monatsabschlussvollständig
2.4.2Prüfung der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Stammdaten (Audit-File)vollständig

2.5
Jährliche Prüfung

PrüfungsgegenstandPrüfungsumfang
2.5.1Jahresabschluss (nur Verantwortungsbereich der LHK)vollständig
2.5.2Prüfung der in der LHK als Verwahrungen oder Vorschüsse gebuchten Zahlungenvollständig
2.5.3Prüfung der Schwebepostenvollständig
2.5.4Prüfung der Beachtung der Aufbewahrungsbestimmungenstichprobenweise

2.6
Prüfung nach Ermessen

3.
Prüfungsniederschrift

Über die unvermutete Kassenrevision ist eine Niederschrift zu fertigen, die insbesondere enthalten muss:

  1. 3.1 

    die Bezeichnung der geprüften Kasse,

  2. 3.2 

    den Zeitraum der unvermuteten Kassenrevision,

  3. 3.3 

    die Namen der Kassenrevisoren,

  4. 3.4 

    den Inhalt und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung,

  5. 3.5 

    die Angabe, dass die in der Niederschrift über die vorausgegangene unvermutete Kassenrevision enthaltenen Beanstandungen erledigt sind oder welche Hinderungsgründe der Erledigung entgegenstehen, sowie

  6. 3.6 

    die Unterschriften der Kassenrevisoren.

  7. 3.7 

    Als Anlage sind der Niederschrift beizufügen:

    1. 3.7.1 

       Tagesabschluss,

    2. 3.7.2 

      Aufstellung der nicht abgewickelten Verwahrungen, Vorschüsse und ggf. Abschläge,

    3. 3.7.3 

      Aufstellung der nicht abgewickelten Schwebeposten,

    4. 3.7.4 

      ggf. Bestand an Wertgegenständen,

    5. 3.7.5 

      Zusammenstellung der einzelnen Beanstandungen.