Abschnitt 21.3 VV-LHO - Antrag auf Erteilung der Einwilligung zu einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
- Amtliche Abkürzung
- VV-LHO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Anlage 3
zu Nummer 2.3 der VV zu § 38
| ___________________________________ | _______________________, den __________ 20__ | |||||
| (Bezeichnung der obersten Landesbehörde) | (Ort) | |||||
| Antrag | ||||||
| auf Erteilung der Einwilligung zu einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung | ||||||
| im Haushaltsjahr 20___ | ||||||
| Kapitel _____________ Titel __________ | Zweckbestimmung ______________________________ | |||||
| Gesamtbetrag | Durch die Verpflichtungsermächtigung entstehen Rechtsverpflichtungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
EUR | 20__ EUR | 20__ EUR | 20__ EUR | 20__ EUR | Folgejahre EUR | |
| Ansatz der Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 1) | ||||||
| Bereits über-/außerplanmäßig bewilligte Verpflichtungsermächtiung(en) | ||||||
| Insgeamt bereits in Anspruch genommen | ||||||
| Beantragte über-/außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung(en) | ||||||
| Dafür Einsparung bei Verpflichtungsermächtigung(en) bei Kapitel ......... Titel ......... | ||||||
In die Haushaltsrechnung aufzunehmende Begründung:
Zusätzliche Begründung für das MF:
Bei der vorläufigen Haushaltsführung ist die Verpflichtungsermächtigung anzugeben, soweit sie nicht im Vorjahr in Anspruch genommen worden ist (§ 45 Abs. 1 Satz 2 LHO).
| ___________________________________________ Im Auftrage |
|---|