Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden
- Aufbewahrungsbestimmungen - (AufbewBest)
Bibliographie
- Titel
- Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden - Aufbewahrungsbestimmungen - (AufbewBest)
- Amtliche Abkürzung
- AufbewBest
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31660
AV d. MJ v. 3.8.2004 (1452/1 - 102. 69)
Vom 3. August 2004 (Nds. Rpfl. S. 236)
Geändert durch Abschnitt I der AV vom 31. Oktober 2007 (Nds. Rpfl. S. 373)
- VORIS 31660 -
- veröffentlicht als Sonderdruck -
Bezug:
AV d. MJ v. 28.8.1972 - Nds. Rpfl. S. 207 -
AV d. MJ v. 6.1.2003 - Nds. Rpfl. S. 25 -
Die Landesjustizverwaltungen haben umfangreiche Änderungen der Aufbewahrungsbestimmungen beschlossen. Insbesondere die dauernde Aufbewahrung ist für viele Rechtsgebiete durch eine befristete Aufbewahrung ersetzt worden.
Aus Anlass dieser Änderungen werden die Aufbewahrungsbestimmung als Sonderdruck neu herausgegeben. Je ein Stück des Sonderdrucks wird allen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, allen Staatsanwaltschaften und allen Justizvollzugsbehörden gesondert zugehen. Weiter wird den Behörden jeweils eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt, die den Bediensteten auf geeignete Weise auf den Arbeitsplatzrechnern zugänglich zu machen ist.
Die Aufbewahrungsbestimmungen in der Fassung der AV vom 28.8.1972 (Nds. Rpfl. S. 207), zuletzt geändert durch AV vom 6.1.2003 (Nds. Rpfl. S. 25) werden aufgehoben.
Diese AV tritt am 1.9.2004 in Kraft.
- Anlage -
Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden
- Aufbewahrungsbestimmungen -
(AufbewBest)