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  • ab 15.05.1996 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 17.4 VV-LHO - Wirtschaftsplan für den Landesbetrieb

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
Amtliche Abkürzung
VV-LHO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Anlage 4
(Muster zu VV Nr. 1.3.7 zu § 26 LHO)

Wirtschaftsplan für den Landesbetrieb
(Name des Landesbetriebes)

C. Überleitungsrechnung
  Geschäftsjahr ................

20.. (1)20.. (2)VorjahrVorvorjahr
Positionsbezeichnung(Soll)(Soll)(Soll)(ist)
EUREUREUREUR
____________________________________________________________________________________
I. Erhöhung der Zuführung/Minderung der Ablieferung
  Gewinnerhöhung ohne Geldfluss, z.B.
-Erhöhung des Bestandes an unfertigen und fertigen Erzeugnissen
-Erhöhung des Forderungsbestandes
-Minderung von Rückstellungen
-Minderung von Wertberichtigungen
______________________________________________________
Summe I
______________________________________________________
II. Minderung der Zuführung/Erhöhung der Ablieferung
   Gewinnminderung ohne Geldfluss, z.B.
-Abschreibungen für Abnutzung
-(ohne Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG)
-Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen
-Abschreibungen auf Forderungen
-Erhöhung von Rückstellungen
-Erhöhung von Wertberichtigungen
...
______________________________________________________
Summe II
______________________________________________________
III. Überleitungsbetrag
    (Summe I. ./. Summe II.)

Ein positiver Korrekturbetrag bedeutet eine Erhöhung des Finanzbedarfs; die erforderliche Zuführung ist dadurch höher oder die Ablieferung geringer. Ein negativer Korrekturbetrag bedeutet eine Erhöhung der Deckungsmittel; die erforderliche Zuführung ist dadurch geringer oder die Ablieferung höher.

Zweites Planjahr bei Erstellung des Wirtschaftsplans im Rahmen von Zweijahreshaushalten (§ 12 Abs. 1).

Erstes Planjahr.