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  • ab 01.03.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 45.3.2 VV-LHO - Stellungnahme des MI zur Konformität des HKR-Verfahrens mit den Landesstandards für HKR-Verfahren und dem aktuellen Stand der Technik

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
Amtliche Abkürzung
VV-LHO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Anhang 2

(zur Anlage 3 [GoB-HKR])

Nach der Nummer 4.2.2 der Anlage 3 zu VV Nr. 7 hat das MI als die für die zentrale Steuerung der Informationstechnik zuständige Stelle zur Konformität des HKR-Verfahrens mit den Landesstandards für HKR-Verfahren und dem aktuellen Stand der Technik Stellung zu nehmen.

Name des HKR-Verfahrens:

Die Stellungnahme zu dem oben genannten HKR-Verfahren gründet sich im Wesentlichen auf den folgenden, vorzulegenden Unterlagen:

  • Antragsmail,

  • Notfallplan,

  • Sicherheitskonzept,

  • Projektauftrag

  • Anhang 1 zur Anlage 3 "Zahlungsverkehrsrechtliche Voraussetzungen für HKR-Verfahren mit interner oder externer Zahlbarmachung",

  • Betriebshandbuch,

  • Betriebskonzept,

  • Diverse Leistungsscheine,

  • Risikoanalyse.

Im Zuge dieser Stellungnahme wird gewöhnlich die Konformität des Verfahrens mit den besonders relevanten Landesstandards für IT-Verfahren, wie

  • Informationssicherheitsleitlinie (ISLL) und Informationssicherheitsrichtlinien (ISRL) des Landes,

  • IT-Architektur-Leitfaden,

  • Entscheidungen des IT-Planungsrats zur Standardisierung (zurzeit nur "Lateinische Zeichen in UNICODE", Entscheidung 2014/14 des IT-PLR B/L)

und dem aktuellen Stand der Technik betrachtet.

Eine obligatorische Betrachtung und Einschätzung des gewählten Software-Architekturansatzes wird ebenso vorgenommen.