Abschnitt 45.3.2 VV-LHO - Stellungnahme des MI zur Konformität des HKR-Verfahrens mit den Landesstandards für HKR-Verfahren und dem aktuellen Stand der Technik
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
- Amtliche Abkürzung
- VV-LHO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Anhang 2
(zur Anlage 3 [GoB-HKR])
Nach der Nummer 4.2.2 der Anlage 3 zu VV Nr. 7 hat das MI als die für die zentrale Steuerung der Informationstechnik zuständige Stelle zur Konformität des HKR-Verfahrens mit den Landesstandards für HKR-Verfahren und dem aktuellen Stand der Technik Stellung zu nehmen.
Name des HKR-Verfahrens:
Die Stellungnahme zu dem oben genannten HKR-Verfahren gründet sich im Wesentlichen auf den folgenden, vorzulegenden Unterlagen:
Antragsmail,
Notfallplan,
Sicherheitskonzept,
Projektauftrag
Anhang 1 zur Anlage 3 "Zahlungsverkehrsrechtliche Voraussetzungen für HKR-Verfahren mit interner oder externer Zahlbarmachung",
Betriebshandbuch,
Betriebskonzept,
Diverse Leistungsscheine,
Risikoanalyse.
Im Zuge dieser Stellungnahme wird gewöhnlich die Konformität des Verfahrens mit den besonders relevanten Landesstandards für IT-Verfahren, wie
Informationssicherheitsleitlinie (ISLL) und Informationssicherheitsrichtlinien (ISRL) des Landes,
IT-Architektur-Leitfaden,
Entscheidungen des IT-Planungsrats zur Standardisierung (zurzeit nur "Lateinische Zeichen in UNICODE", Entscheidung 2014/14 des IT-PLR B/L)
und dem aktuellen Stand der Technik betrachtet.
Eine obligatorische Betrachtung und Einschätzung des gewählten Software-Architekturansatzes wird ebenso vorgenommen.