Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 11.03.2004, Az.: 13 Verg 3/04

Angebotsausschluss im Vergabeverfahren wegen fehlender Eignungsnachweise; Aufforderung zur Vorlage von Eignungsnachweisen in einer europaweiten Ausschreibung zur Altpapierentsorgung; Qualifizierbarkeit der Forderung nach der Vorlage von Referenzen als Mindestanforderungen für die Berücksichtigung eines Angebots; Voraussetzungen für die Annahme einer Mindestanforderung in einer öffentlichen Ausschreibung; Zweck der Forderung nach der Beibringung von Eignungsnachweisen in einer öffentlichen Ausschreibung; Gerichtliche Überprüfbarkeit des Ermessens des Auftraggebers bei der Beurteilung der Eignung der Bieter

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
11.03.2004
Aktenzeichen
13 Verg 3/04
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2004, 32652
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:2004:0311.13VERG3.04.0A

Fundstellen

  • BauR 2004, 1506 (amtl. Leitsatz)
  • EUK 2004, 185-186
  • OLGReport Gerichtsort 2004, 442-445
  • VergabeR 2004, 542-547 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZfBR 2004, 515 (amtl. Leitsatz)
  • ZfBR 2004, 602-604 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Die Forderung in den Bewerbungsbedingungen für einen Dienstleistungsauftrag, dass mit dem Angebot bestimmte Referenzen vorzulegen sind, stellt regelmäßig keine Mindestanforderung in dem Sinne dar, dass sämtiche Angebote, mit denen die geforderten Referenzen nicht vorgelegt werden, zwangsläufig auszuschließen sind. Vielmehr können solche Angebote nur ausgeschlossen werden (§ 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A). Will der Auftraggeber der Forderung die weitergehende Bedeutung einer Mindestanfordeung geben, so muß er dies eindeutigzum Ausdruck bringen.

  2. 2.

    Zur Prüfung der Eignung eines Bieters bei der Ausschreibung einer Altpapierentsorgung.