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Abschnitt 21.3 VV-LHO - Antrag auf Erteilung der Einwilligung zu einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
Amtliche Abkürzung
VV-LHO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Anlage 3
zu VV Nr. 2.3 zu § 38 LHO

__________________________________________________________, den __________ 19__
(Dienststelle)(Ort)
Antrag
auf Erteilung der Einwilligung zu einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
im Haushaltsjahr 19___
Kapitel _____________ Titel __________Zweckbestimmung ______________________________
Gesamt- BetragDurch die Verpflichtungsermächtigung entstehen Rechtsverpflichtungen
19__19__19__19__Folgejahre
DMDMDMDMDMDM
Ansatz der Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan (1)
Davon in Anspruch genommen
Über-/Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung(en)
Einsparung bei Verpflichtungsermächtigung(en)
bei Kapitel ......... Titel .........
In die Haushaltsrechnung aufzunehmende Begründung:Rückseite
Zusätzliche Begründung für das Finanzministerium:

(1) Amtl. Anm.:

Bei der vorläufigen Haushaltsführung ist die Verpflichtungsermächtigung anzugeben, soweit sie nicht im Vorjahr in Anspruch genommen worden ist (§ 45 Abs. 1 Satz 2 LHO).