Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 15.05.1996 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 17.7 VV-LHO - Soll-Ist-Vergleich des Wirtschaftplans für den Landesbetrieb

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
Amtliche Abkürzung
VV-LHO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Anlage 7
(Muster zu VV Nr. 1.10.4 zu § 26 LHO)

Soll-Ist-Vergleich des Wirtschaftplans für den Landesbetrieb (Name des Landesbetriebes)

C. Überleitungsrechnung
   Geschäftsjahr ................

SollIstAbweichung
Positionsbezeichnung
EUREUREUR
______________________________________________________________________________________
I. Erhöhung der Zuführung/Minderung der Ablieferung
Gewinnerhöhung ohne Geldfluss, z.B.
-Erhöhung des Bestandes an unfertigen und fertigen Erzeugnissen
-Erhöhung des Forderungsbestandes
-Minderung von Rückstellungen
-Minderung von Wertberichtigungen
...
_________________________________
Summe I
_________________________________
II. Minderung der Zuführung/Erhöhung der Ablieferung
Gewinnminderung ohne Geldfluss, z.B.
-Abschreibungen für Abnutzung (ohne Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG)
-Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen
-Abschreibungen auf Forderungen
-Erhöhung von Rückstellungen
-Erhöhung von Wertberichtigungen
...
_________________________________
Summe II
_________________________________
III. Überleitungsbetrag
(Summe I. ./. Summe II.)

Ein positiver Korrekturbetrag bedeutet eine Erhöhung des Finanzbedarfs; die erforderliche Zuführung ist dadurch höher oder die Ablieferung geringer.

Ein negativer Korrekturbetrag bedeutet eine Erhöhung der Deckungsmittel; die erforderliche Zuführung ist dadurch geringer oder die Ablieferung höher.