Abschnitt 17.7 VV-LHO - Soll-Ist-Vergleich des Wirtschaftplans für den Landesbetrieb
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
- Amtliche Abkürzung
- VV-LHO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Anlage 7
(Muster zu VV Nr. 1.10.4 zu § 26 LHO)
Soll-Ist-Vergleich des Wirtschaftplans für den Landesbetrieb (Name des Landesbetriebes)
C. Überleitungsrechnung
Geschäftsjahr ................
Soll | Ist | Abweichung | ||
---|---|---|---|---|
Positionsbezeichnung | ||||
EUR | EUR | EUR | ||
______________________________________________________________________________________ | ||||
I. Erhöhung der Zuführung/Minderung der Ablieferung Gewinnerhöhung ohne Geldfluss, z.B. | ||||
- | Erhöhung des Bestandes an unfertigen und fertigen Erzeugnissen | |||
- | Erhöhung des Forderungsbestandes | |||
- | Minderung von Rückstellungen | |||
- | Minderung von Wertberichtigungen | |||
... | ||||
_________________________________ | ||||
Summe I | ||||
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II. Minderung der Zuführung/Erhöhung der Ablieferung Gewinnminderung ohne Geldfluss, z.B. | ||||
- | Abschreibungen für Abnutzung (ohne Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG) | |||
- | Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen | |||
- | Abschreibungen auf Forderungen | |||
- | Erhöhung von Rückstellungen | |||
- | Erhöhung von Wertberichtigungen | |||
... | ||||
_________________________________ | ||||
Summe II | ||||
_________________________________ | ||||
III. Überleitungsbetrag (Summe I. ./. Summe II.) | ||||
Ein positiver Korrekturbetrag bedeutet eine Erhöhung des Finanzbedarfs; die erforderliche Zuführung ist dadurch höher oder die Ablieferung geringer.
Ein negativer Korrekturbetrag bedeutet eine Erhöhung der Deckungsmittel; die erforderliche Zuführung ist dadurch geringer oder die Ablieferung höher.