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Prüfungsordnung für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin in Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Prüfungsordnung für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
StrWärtPrüfO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420

Bek. d. MW v. 29. 4. 2003 - Z1.3-03320-00 -

Vom 29. April 2003 (Nds. MBl. S. 376)

Zuletzt geändert durch Bek. vom 20. November 2018 (Nds. MBl. S. 1366)

- VORIS 22420 -

Das NLStB hat als zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin die in der Anlage abgedruckte Neufassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin in Niedersachsen erlassen, die vom MW nach § 41 des Berufsbildungsgesetzes genehmigt wurde.

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Errichtung eines Prüfungsausschusses1
Zusammensetzung und Berufung2
Befangenheit3
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung4
Geschäftsführung5
Verschwiegenheit6
Prüfungstermine7
Antrag auf Zulassung zur Prüfung8
Entscheidung über die Zulassung zu den Prüfungen9
Zwischenprüfung10
Abschlussprüfung11
Prüfungsaufgaben12
Prüfung Behinderter13
Ausschluss der Öffentlichkeit14
Ausweispflicht und Belehrung15
Leitung und Aufsicht16
Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße17
Rücktritt, Nichtteilnahme18
Bewertungssystem19
Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses20
Prüfungszeugnisse21
Nicht bestandene Abschlussprüfung22
Wiederholung der Prüfung23
Rechtsbehelfe24
Prüfungsunterlagen25
Übergangsregelung26
Weitere Übergangsregelung26a
Genehmigung, In-Kraft-Treten27