§ 27 StrWärtPrüfO - Genehmigung, In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- StrWärtPrüfO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420
Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch das MW am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Nds. MBl. in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung vom 18. 8. 1983 (Nds. MBl. S. 786), zuletzt geändert durch Bek. d. MW v. 3. 4. 1997 (Nds. MBl. S. 782) außer Kraft.