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  • ab 12.06.2003 (aktuelle Fassung)

§ 27 StrWärtPrüfO - Genehmigung, In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Prüfungsordnung für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
StrWärtPrüfO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420

Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch das MW am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Nds. MBl. in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung vom 18. 8. 1983 (Nds. MBl. S. 786), zuletzt geändert durch Bek. d. MW v. 3. 4. 1997 (Nds. MBl. S. 782) außer Kraft.