Prüfungsordnung für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin in Niedersachsen
Bibliographie
- Titel
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- StrWärtPrüfO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420
Bek. d. MW v. 29. 4. 2003 - Z1.3-03320-00 -
Vom 29. April 2003 (Nds. MBl. S. 376)
Zuletzt geändert durch Bek. vom 20. November 2018 (Nds. MBl. S. 1366)
- VORIS 22420 -
Das NLStB hat als zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin die in der Anlage abgedruckte Neufassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin in Niedersachsen erlassen, die vom MW nach § 41 des Berufsbildungsgesetzes genehmigt wurde.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Errichtung eines Prüfungsausschusses | 1 |
Zusammensetzung und Berufung | 2 |
Befangenheit | 3 |
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung | 4 |
Geschäftsführung | 5 |
Verschwiegenheit | 6 |
Prüfungstermine | 7 |
Antrag auf Zulassung zur Prüfung | 8 |
Entscheidung über die Zulassung zu den Prüfungen | 9 |
Zwischenprüfung | 10 |
Abschlussprüfung | 11 |
Prüfungsaufgaben | 12 |
Prüfung Behinderter | 13 |
Ausschluss der Öffentlichkeit | 14 |
Ausweispflicht und Belehrung | 15 |
Leitung und Aufsicht | 16 |
Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße | 17 |
Rücktritt, Nichtteilnahme | 18 |
Bewertungssystem | 19 |
Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses | 20 |
Prüfungszeugnisse | 21 |
Nicht bestandene Abschlussprüfung | 22 |
Wiederholung der Prüfung | 23 |
Rechtsbehelfe | 24 |
Prüfungsunterlagen | 25 |
Übergangsregelung | 26 |
Weitere Übergangsregelung | 26a |
Genehmigung, In-Kraft-Treten | 27 |