§ 26 StrWärtPrüfO - Übergangsregelung
Bibliographie
- Titel
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- StrWärtPrüfO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420
Für zweijährige Berufsausbildungsverhältnisse, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Prüfungsverordnung bestehen, gelten weiterhin die bisherigen Prüfungsvorschriften.