Amtsgericht Hannover
Urt. v. 15.05.2008, Az.: 514 C 14075/07
Anspruch auf Schadensersatz gegen den KFZ-Haftpflichtversicherer i.F.d. der Abgabe einer falschen Mitteilung über das Erlöschen des Versicherungsschutzes gegenüber dem Ordnungsamt durch die Versicherung; Auswirkungen einer Unfähigkeit der KFZ-Haftpflichtversicherung zur Erbringung des Beweises über das Zugehen der qualifizierten Mahnung an den Versicherungsnehmer; Berücksichtigung eines Verschuldens des Versicherungsnehmers wegen Nichtzahlung der Versicherungsprämie bei der Ermittlung der Mitverschuldensquote
Bibliographie
- Gericht
- AG Hannover
- Datum
- 15.05.2008
- Aktenzeichen
- 514 C 14075/07
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2008, 30256
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGHANNO:2008:0515.514C14075.07.0A
Rechtsgrundlagen
- § 254 BGB
- § 280 BGB
- § 39 Abs.1 VVG a.F.
- § 39 Abs.3 VVG a.F.
Fundstelle
- ZAP EN-Nr. 163/2009
Amtlicher Leitsatz
Der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Schadensersatz gegen den KFZ-Haftpflichtversicherer, wenn dieser, ohne die qualifizierte Mahnung des Versicherungsnehmers beweisen zu können, dem Ordnungsamt das Erlöschen des Versicherungsschutzes mitteilt.