Amtsgericht Hannover
Urt. v. 15.05.2008, Az.: 514 C 14075/07

Anspruch auf Schadensersatz gegen den KFZ-Haftpflichtversicherer i.F.d. der Abgabe einer falschen Mitteilung über das Erlöschen des Versicherungsschutzes gegenüber dem Ordnungsamt durch die Versicherung; Auswirkungen einer Unfähigkeit der KFZ-Haftpflichtversicherung zur Erbringung des Beweises über das Zugehen der qualifizierten Mahnung an den Versicherungsnehmer; Berücksichtigung eines Verschuldens des Versicherungsnehmers wegen Nichtzahlung der Versicherungsprämie bei der Ermittlung der Mitverschuldensquote

Bibliographie

Gericht
AG Hannover
Datum
15.05.2008
Aktenzeichen
514 C 14075/07
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2008, 30256
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGHANNO:2008:0515.514C14075.07.0A

Fundstelle

  • ZAP EN-Nr. 163/2009

Amtlicher Leitsatz

Der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Schadensersatz gegen den KFZ-Haftpflichtversicherer, wenn dieser, ohne die qualifizierte Mahnung des Versicherungsnehmers beweisen zu können, dem Ordnungsamt das Erlöschen des Versicherungsschutzes mitteilt.