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Abschnitt 1 VV-LHO - Zu § 4:

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
Amtliche Abkürzung
VV-LHO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Haushaltsjahr für die Bewirtschaftung der landeseigenen Forsten ist das Forstwirtschaftsjahr, das mit dem 1. Oktober beginnt und mit dem 30. September endet. Es wird nach dem Kalenderjahr benannt, in dem es endet.