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Anlage 5 AVO-GOBAK - Abendgymnasium:
Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
Amtliche Abkürzung
AVO-GOBAK
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

(zu § 15 Abs. 5 Satz 1)

FächerAnzahl der Schulhalbjahresergebnisse
Deutsch4
Fremdsprache 1)4
Geschichte 2)2
Mathematik4
Naturwissenschaft 3)2

Es muss eine Fremdsprache gemäß § 5 VO-AK sein und die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache betreffen.

Wenn Geschichte durch ein anderes Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld ersetzt wird, entfällt die Einbringungsverpflichtung in Geschichte.

Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Naturwissenschaft betreffen.