Anlage 5 AVO-GOBAK - Abendgymnasium:
Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
- Amtliche Abkürzung
- AVO-GOBAK
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
(zu § 15 Abs. 5 Satz 1)
Fächer | Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse |
---|---|
Deutsch | 4 |
Fremdsprache 1) | 4 |
Geschichte 2) | 2 |
Mathematik | 4 |
Naturwissenschaft 3) | 2 |
Es muss eine Fremdsprache gemäß § 5 VO-AK sein und die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache betreffen.
Wenn Geschichte durch ein anderes Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld ersetzt wird, entfällt die Einbringungsverpflichtung in Geschichte.
Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Naturwissenschaft betreffen.