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  • ab 01.08.2005 (aktuelle Fassung)

§ 24 AVO-GOBAK - Niederschriften

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
Amtliche Abkürzung
AVO-GOBAK
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Über den Verlauf der Abiturprüfung sind Niederschriften anzufertigen.