Anlage 7 AVO-GOBAK - Gymnasiale Oberstufe, Berufliches Gymnasium und Kolleg:
Einbringungsverpflichtungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
- Amtliche Abkürzung
- AVO-GOBAK
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
(zu § 17 Abs. 4)
Fächer | Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse |
Deutsch | 2 |
Fremdsprache 1) | 2 |
Geschichte 2) | 2 |
Mathematik | 2 |
Naturwissenschaft 1) | 2 |
Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen.
Es kann die Einbringungsverpflichtung auch in einem der folgenden Fächer erfüllt werden:
- 1.
in der gymnasialen Oberstufe und im Kollee ein anderes Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, das als Prüfungsfach gewählt worden ist,
- 2.
im Beruflichen Gymnasium - Wirtschaft - das Fach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling oder das Fach Volkswirtschaft,
- 3.
im Beruflichen Gymnasium - Technik - das Fach Betriebs- und Volkswirtschaft,
- 4.
im Beruflichen Gymnasium - Gesundheit und Soziales - das Fach Betriebs- und Volkswirtschaft.