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Anlage 2 AVO-GOBAK - Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation nach § 14 Abs. 2 Satz 1 in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala und Berechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
Amtliche Abkürzung
AVO-GOBAK
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

(zu § 14 Abs. 2 Satz 1)

PunkteDurchschnittsnote
3004,0
301 bis 3183,9
319 bis 3363,8
337 bis 3543,7
355 bis 3723,6
373 bis 3903,5
391 bis 4083,4
409 bis 4263,3
427 bis 4443,2
445 bis 4623,1
463 bis 4803,0
481 bis 4982,9
499 bis 5162,8
517 bis 5342,7
535 bis 5522,6
553 bis 5702,5
571 bis 5882,4
589 bis 6062,3
607 bis 6242,2
625 bis 6422,1
643 bis 6602,0
661 bis 6781,9
679 bis 6961,8
697 bis 7141,7
715 bis 7321,6
733 bis 7501,5
751 bis 7681,4
769 bis 7861,3
787 bis 8041,2
805 bis 8221,1
823 bis 9001,0

Die Punktzahl der Gesamtqualifikation wird wie folgt berechnet:

  1. 1.

    Block I

    gymnasiale OberstufeBerufliches GymnasiumAbendgymnasiumKolleg
    E I = 40 P ÷ SE I = 40 P ÷ 44E I = 40 P ÷ SE I = 40 P ÷ S
    E I = Ergebnis Block IE I = Ergebnis Block IE I = Ergebnis Block IE I = Ergebnis Block I
    P = Punktsumme durch Addition der 32, 33, 34, 35 oder 36 Schulhalbjahresergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 8 Ergebnisse im ersten und im zweiten Prüfungsfach und der einfachen Gewichtung der übrigen 24, 25, 26, 27 oder 28 SchulhalbjahresergebnisseP =Punktsumme durch Addition der 36 Schulhalbjahresergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 8 Ergebnisse im ersten und im zweiten Prüfungsfach und der einfachen Gewichtung der übrigen 28 SchulhalbjahresergebnisseP =Punktsumme durch Addition der 22, 23 oder 24 Schulhalbjahresergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 8 Ergebnisse im ersten und im zweiten Prüfungsfach und der einfachen Gewichtung der übrigen 14, 15 oder 16 SchulhalbjahresergebnisseP =Punktsumme durch Addition der 28, 29, 30, 31 oder 32 Schulhalbjahresergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 8 Ergebnisse im ersten und im zweiten Prüfungsfach und der einfachen Gewichtung der übrigen 20, 21, 22, 23 oder 24 Schulhalbjahresergebnisse
    S = Anzahl der eingebrachten Schulhalbjahresergebnisse, wobei zweifach gewichtete Schulhalbjahresergebnisse zweifach zählenS =Anzahl der eingebrachten Schulhalbjahresergebnisse, wobei zweifach gewichtete Schulhalbjahresergebnisse zweifach zählenS =Anzahl der eingebrachten Schulhalbjahresergebnisse, wobei zweifach gewichtete Schulhalbjahresergebnisse zweifach zählen.
  2. 2.

    Block II

    E II = 4 x (PF 1 + PF 2 + PF 3 + PF 4 + PF 5)

    E II = Ergebnis Block II

    PF 1 bis PF 5 = Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern

  3. 3.

    Gesamtpunktzahl

    E = E I + E II

    E = Ergebnis Gesamtpunktzahl

Treten bei der Berechnung der Ergebnisse nach der Berechnungsformel in Nummer 1 Bruchteile auf, so wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet.