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Anlage 8 AVO-GOBAK - Abendgymnasium:
Einbringungsverpflichtungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
Amtliche Abkürzung
AVO-GOBAK
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

(zu § 17 Abs. 4)

FächerAnzahl der Schulhalbjahresergebnisse
Deutsch1)
Fremdsprache 2)2
Mathematik2
Geschichte oder eine Naturwissenschaft 2)3)2

Sind eine Naturwissenschaft und ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld als erstes, zweites oder drittes Prüfungsfach gewählt worden, so darf im Fach Deutsch nur ein Schulhalbjahresergebnis eingebracht werden.

Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen.

Die Einbringungsverpflichtung im Fach Geschichte kann auch in einem anderen Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld erfüllt werden, das als Prüfungsfach gewählt worden ist.