Versionsverlauf

Pflichtfeld

Prüfungsordnung der Polizei-Führungsakademie für den höheren Polizeivollzugsdienst

Bibliographie

Titel
Prüfungsordnung der Polizei-Führungsakademie für den höheren Polizeivollzugsdienst
Redaktionelle Abkürzung
POPFAhöhPVD,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411020003001

Bek. d. MI v. 19.2.1981 - 22.1-03120 -

Vom 19. Februar 1981 (Nds. MBl. S. 296)

- VORIS 20411 02 00 03 001 -

Bezug:

Bek. v. 15.4.1975 (Nds. MBl. S. 522)

Das Kuratorium bei der Polizei-Führungsakademie hat gemäß Art. 4 des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 28.4.1972 (Anlage zum Gesetz zum Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 29.5.1973, Nds. GVBl. S. 173) in seiner Sitzung am 16.12.1980 die als Anlage abgedruckte neue Prüfungsordnung der Polizei-Führungsakademie für den höheren Polizeivollzugsdienst beschlossen, die ich hiermit bekanntmache.

Anlage

Prüfungsordnung der Polizei-Führungsakademie für den höheren Polizeivollzugsdienst

Inhaltsübersicht§§
Zweck der Prüfung1
Zuständigkeit2
Prüfungsausschuß3
Schriftführer4
Personalräte5
Ablauf und Inhalt der Prüfung6
Zuhörer7
Prüfungsfächer8
Noten9
Lehrgangsleistung10
Schriftliche Prüfung11
Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten12
Bekanntgabe der Lehrgangsleistungen, schriftlichen Prüfungsleistungen und Fächer der mündlichen Prüfung13
Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung14
Mündliche Prüfung15
Fachnote16
Prüfungsergebnis17
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses18
Prüfungszeugnis19
Beurkundung des Prüfungshergangs20
Erkrankung, Rücktritt, Versäumnis, Nichtabgabe von Arbeiten21
Täuschungsversuch und ordnungswidriges Verhalten22
Einsicht in die schriftlichen Prüfungsarbeiten23
Verbleib der Prüfungsakten24
Inkrafttreten25