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Prüfungsordnung der Polizei-Führungsakademie für den höheren Polizeivollzugsdienst

Bibliographie

Titel
Prüfungsordnung der Polizei-Führungsakademie für den höheren Polizeivollzugsdienst
Redaktionelle Abkürzung
POPFAhöhPVD,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411020003001

Bek. d. MI v. 2.7.1992 - 22.1-03120 -

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1992 (Nds. MBl. S. 977)

- VORIS 20411 02 00 03 001 -

Bezug:

Bek. v. 19.2.1981 (Nds. MBl. S. 296)

Das Kuratorium bei der Polizei-Führungsakademie hat gemäß Artikel 4 des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 28.4.1972 (Anlage zum Gesetz vom 29.5.1973, Nds. GVBl. S. 173) in seiner Sitzung am 27./28.4.1992 und im Umlaufverfahren am 19.6.1992 die als Anlage abgedruckte Neufassung der Prüfungsordnung der Polizei-Führungsakademie für den höheren Polizeivollzugsdienst vom 16.12.1980 beschlossen, die ich hiermit bekanntmache.

Anlage

Prüfungsordnung der Polizei-Führungsakademie für den höheren Polizeivollzugsdienst vom 16.12.1980 i.d.F. der Änderung vom 28.4.1992

Inhaltsübersicht§§
Zweck der Prüfung1
Zuständigkeit2
Prüfungsausschuß3
Schriftführer4
Personalräte5
Ablauf und Inhalt der Prüfung6
Zuhörer7
Prüfungsfächer8
Noten9
Leistungsnachweise, Studienleistung10
Schriftliche Prüfung11
Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten12
Bekanntgabe der Studienleistung und der schriftlichen Prüfungsleistung13
Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung14
Mündliche Prüfung15
Gesamtergebnis16
Nichtbestehen der Prüfung17
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses18
Zeugnis19
Beurkundung des Prüfungshergangs20
Erkrankung, Rücktritt, Versäumnis, Nichtabgabe von Arbeiten21
Täuschungsversuch und ordnungswidriges Verhalten22
Einsicht in die schriftlichen Prüfungsarbeiten23
Verbleib der Prüfungsakten24
Inkrafttreten25